Schlagwort: Bauakustik

Neubau von Wohnhäusern und KITA innerhalb eines Baugebietes

Leistungen: Ausführungsplanung
Kunde: (nicht freigegeben)
Jahr: 2023

In 14669 Ketzin soll das Wohngebiet „Baumschulwiese“ neu errichtet werden. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau von 23 Gebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser, betreutes Wohnen, KITA). Der Gebäudekomplex wird nach Abschluss der Maßnahmen vorwiegend Wohnnutzungen beherbergen, für die die baulichen Voraussetzungen für ein weitgehend konfliktfreies Miteinander gegeben sein müssen. Das Baugebiet umfasst fünf Haustypen (Haustyp A bis Haustyp F).

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Auslegung von Schallschutz-Untersetzern für Piano / Klavier

Leistungen: Berechnungen/Auslegung geeigneter Entkopplungselemente für ein Piano
Kunde: privat
Jahr: 2020

Ausgangssituation: Ein talentierter junger Pianist übt mehrere Stunden täglich in einer Altbauwohnung in Berlin-Charlottenburg. Die Nachbarschaft beklagt sich über „Lärmbelästigung“. Die Familie beauftragte uns mit der Auslegung geeigneter Schallminderungsmaßnahmen.

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Lärmschutzfonds Berlin

Schalldämmaß Prüfprotokoll Schallschutzfonds

Berliner Senat unterstützt Berliner Clubs beim Lärmschutz

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Kooperation mit der Clubcommission ein Förderprogramm, den „Lärmschutzfonds Berlin“ für Berliner Clubs aufgelegt.

Gefördert werden Maßnahmen mit einer Netto-Summe bis 50.000€ (in begründeten Einzelfällen bis 100.000€), der Betreiber hat einen Eigenteil von 20% zu leisten. Es steht eine Fördersumme von insgesamt einer Milion Euro bereit.

Anträge können über die Webseite laermschutzfonds.de  gestellt werden.

Gerne beraten wir Euch über mögliche bauliche und technische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutzfonds.

Wir sind spezialisiert auf bauakustische Messungen, Beratung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen, sowie die Optimierung und Limitierung von Clubanlagen.


Genehmigungsplanung „Löcknitzterrassen“ LP 1 bis LP4

Leistungen: Bauakustik, innerer Schallschutz, Schallimmissionsprognose
Kunde: Leonwert Immobilienmanagement GmbH
Jahr: 2017

In der Fangschleusenstraße in Erkner ist der Neubau der „Löcknitzterrassen“ geplant. Ausgehend vom Entwurfskonzept soll das Gebäude in Massivbauweise errichtet werden und Platz für insgesamt 34 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten bieten. Das Gebäude erstreckt sich vom Kellergeschoss, in dem neben Tiefgaragenplätzen auch Wohnungen vorgesehen sind, bis zum Dachgeschoss. Im Erdgeschoss ist neben Wohnungen ein Gastronomiebereich vorgesehen. In den Obergeschossen sind dann ausschließlich Wohnungen geplant.
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Bauakustische Güteprüfungen

Leistungen: Bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile eines größeren Geschosswohnungsneubaus
Kunde: vertraulich
Jahr: 2017

Im Zuge der Abnahme mehrerer Geschosswohnungsbauten in Potsdam wurden wir vom Bauträger beauftragt, bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile vorzunehmen. Dazu gehörten Luftschalldämmungsmessungen an Geschosstrenndecken, Wohnungstrennwänden, Treppenhaustrennwänden, Wohnungseingangstüren und Fenstern sowie Trittschallmessungen von Geschosstrenndecken und Treppen inkl. Treppenpodesten, die getrennt ausgewertet wurden. Ferner wurden normgerechte Schallmessungen zu Geräuschen von Aufzügen und Wasser- bzw. Abwasserinstallationen vorgenommen.

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07. Mai 2018 Seminar: Schallschutz im Hochbau – Die neue DIN 4109

Zielgruppe:

ArchitektInnen Planung und Bauleitung, IngenieurInnen und weitere PlanerInnen

Lernziel:
Es geht darum, was sich durch die Veröffentlichung der 2016 neu gefassten DIN 4109 mit allen zugehörigen Teilen bei ihrer Verwendung in der Planung und am Bau ändert. Die gesamte Nachweismethode für den Schallschutz ist durch die Neufassung neu definiert worden. Derzeit (Mai 2018) ist die alteFassung aus 1989 mit Änderungen und Berichtigungen noch genehmigungsrelevant (obwohl sie als Norm bereits zurückgezogen ist), weil die Bundesländer die neue Fassung noch nicht als baurechtlich verbindlich per Erlass verabschieden konnten. Dafür ist der Weg jetzt jedoch frei.
Insofern wird der aktuelle Stand dazu beim Seminartermin besprochen. Es werden die Anforderungen, wie sie in der neuen DIN 4109-1:2016 gefasst sind (und in 01-2018 nochmals überarbeitet veröffentlicht wurden), den bisher geltenden Anforderungen gegenübergestellt. Dabei wird diskutiert, wann die hier definierten „Mindestanforderungen“ überhaupt anwendbar sind.

Des Weiteren wird darauf eingegangen, in welchen Fällen „Erhöhter Schallschutz“ rechtlich gesehen anzuwenden ist und was dies in der Planung für Auswirkungen hat. Die Frage, wie bspw. der BGH ein Niveau des erhöhten Schallschutzes mindestens sieht, wird diskutiert und an Hand von Hörbeispielen verdeutlicht. Dann wird auf die Frage eingegangen, wie „erhöhter Schallschutz“ im Planungsverfahren korrekt vereinbart werden kann. Das neuere Nachweisverfahren (Teil DIN 4109-2 wurde ebenfalls 2016 in erster Fassung veröffentlicht und in 01-2018 aktualisiert) wird an einigen Beispielen im Hinblick auf Luftschalldämmung, Trittschalldämmung und dem Schutz vor Außenlärm verdeutlicht.

Wo liegen die Vorteile des neuen Verfahrens? Welches sind die Unterschiede bei Massiv- und Leichtbauweise? Abschließend werden Fehlerquellen am Bau und deren bauakustische Auswirkungen an Beispielen erläutert. Diese werden in Teilen auch mit Hilfe von Messergebnissen und Hörbeispielen vorgestellt. Die bauakustischen Messmethoden werden kurz vorgestellt. Die technische und die rechtliche Ausgangssituation des Schallschutzes ist derzeit deutlichen Veränderungen unterworfen. Um darauf angemessen reagieren zu können, zeigt das Seminar Handlungsmöglichkeiten und Notwendigkeiten auf. Des Weiteren liegt ein Fokus auf der Vermeidung von Fehlern und der Information über die Schallausbreitung am Bau.

 

Termin:
Mo, 07. Mai 2018 
15:00 bis 18:00
Ort:
Geschäftsstelle, Kurfürstenstr. 52, 14467 Potsdam
Veranstalter:
Brandenburgische Architektenkammer
Referent:
Dipl.-Ing. Dieter Brockmeyer, Akustikbüro Dahms
Anmeldung über:

Bauakustik

Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind.

Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w.

Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert.

Wir bieten:
  • Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
  • Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
  • Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
  • Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
  • Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
  • Begleitung des Baufortschrittes
  • Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 VMPA Brandenburg Potsdam Wir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird.   Zur DIN 4109:

Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.


Leistungen

Heizkraftwerk Flensburg Schallimmissionsprognose Schallschutz Akustik Beratung Schallschutz

Immissionsschutz

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei in folgenden Bereichen:
• Gewerbelärm, Baulärm • Windenergieanlagen (WEA) • Freizeitlärm, Gaststättenlärm • Schießlärm • Arbeitsplatzlärm • Verkehrslärm • Maschinenlärm • Lärmkontingentierung • Lärmminderungsplanung

Bauakustik Messung DIN 4109 Berlin Gutachter Schallschutz

Bauakustik

Wir beraten, Planen und Messen in allen Belangen des Luftschalls, des Trittschalls und des Körperschalls – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch bei Außenübertragung. Als zugelassene Schallschutzprüfstelle führen wir Prüfungen der Luft- und Trittschalldämmung am Bau nach DIN 52 210 bzw. DIN ISO 140 durch. Wir messen bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen. Wir erstellen Schallschutznachweise und Gutachten.

ABD-Rote-Rathaus

Schwingungen und Erschütterungen

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen und Erschütterungen auftreten, seit Jahren tätig. Wir sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025für Schwingungen und Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

ABD-Raumakustik

Raumakustik

Die Raumakustik im Bildungswesen ist unserem Büro ein besonderes Anliegen. Wir verfügen über Erfahrung in der raum- und bauakustischen Auslegung von Veranstaltungsräumen, Unterrichtsräumen unterschiedlichster Größe von Klassenzimmern über Seminarräume bis hin zu großen Hörsälen, Mehrzwecksälen, Speisesälen etc.; sowohl in Universitäten, Schulen und KITAs.

Windenergie Berlin Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz

Windenergie

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der Technischen Richtlinie der FGW und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem führen wir Nachweismessungen nach DIN 45680 Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windenergieanlagen durch.

ABD-Maschinenakustik

Maschinenakustik

Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfern.
Unser Schwerpunkt liegt dabei in folgenden Bereichen:
Schallleistungsmessungen mit der Intensitätsmethode • Schwingungs- und Erschütterungsmessungen • Luft- und Körperschallmessungen • Ermittlung von dominanten Frequenzen • Berechnungen von Beurteilungpegeln und Einwirkzeiten • gerichtsfeste Gutachten

Elektroakustik und Beschallung

Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.
Wir bieten auch Limiter des Niederländischen Herstellers Dateq zum Verleih für Veranstaltungen an. –> Mehr Infos


Dipl.-Ing. Dieter Brockmeyer