„Beratender Ingenieur“ und „Beratende Ingenieurin“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Sie wird von der Brandenburgischen Ingenieurkammer auf Antrag und bei Nachweis der

  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“
  • Unabhängigkeit,
  • Selbständigkeit,
  • Eigenverantwortlichkeit,

und des Nachweises

  • innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung eine praktische Tätigkeit als Ingenieur:in von mindestens zwei Jahren ausgeübt zu haben

durch Urkunde, Ausweis und Rundstempel vergeben. Sie werden in die Ingenieurliste mit der Bezeichnung Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin eingetragen.