DIN 4109
DIN 4109
„Schallschutz im Hochbau“
Aktuell liegt die Norm in der Ausgabe DIN 4109-1:2018-01 vom Januar 2018 vor.
In einigen Bundesländern ist diese Ausgabe als Technische Baubestimmung bereits eingeführt und damit verbindlich.
Aus dem Amtsblatt für Brandenburg – Nr . 45 vom 7 . November 2018 heißt es:
„Abweichend zur Verwaltungsvorschrift, laufende Nummer A 5 .2 .1 gilt die DIN 4109-1:2018-01 als Technische Baubestimmung.
Als weitere Maßgabe gemäß § 86a Absatz 2 der Brandenburgischen Bauordnung gelten nachfolgende Anla-gen A 5 .2/1 bis A 5 .2/4:Anlage A 5.2/1 Zu DIN 4109-1
- Zu Abschnitt 7 .1:Sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges > 50 dB betragen muss beziehungsweise bei einem Maßgeblichen Außenlärmpegel > 80 dB sind die Anforderungen im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
- Zu Abschnitt 8, Tabelle 8:Die Anforderungen in Tabelle 8, Zeilen 3 .3, 3 .4, 5 .1 und 5 .2 sind nur einzuhalten, sofern es sich bei den schutzbedürfti-gen Räumen um Wohn-, Schlaf- oder Bettenräume gemäß DIN 4109-1, Abschnitt 3 .16 handelt .
- Zu den Abschnitten 7, 8 und 9:Bei baulichen Anlagen, die nach Tabelle 9, Zeilen 3 und 4 einzuordnen sind, ist die Einhaltung des geforderten Schalldruckpegels durch Vorlage von Messergebnissen nachzu-weisen .
Das Gleiche gilt für die Einhaltung des geforderten Schalldämm-Maßes bei Bauteilen nach Tabelle 8 und bei Außenbauteilen,
an die Anforderungen entsprechend Ab-schnitt 7.1 gestellt werden, sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges ≥ 50 dB betragen muss
beziehungsweise bei einem maßgeblichen Außenlärm-pegel La > 80 dB.
Diese Messungen sind unter Beachtung von DIN 4109-4:2016-07 von bauakustischen Prüfstellen durchzuführen,
die entweder nach § 24 Satz 1 Nummer 1 der Brandenburgischen Bauordnung anerkannt sind oder in einem Verzeichnis über „anerkannte Schallschutzprüfstellen“
bei dem Verband der Materialprüfungsanstalten VMPA* geführt werden …
* Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) e. V. Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin (www .vmpa .de)“
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