„Schallschutz im Hochbau“

In einigen Bundesländern ist diese Ausgabe als Technische Baubestimmung bereits eingeführt und damit verbindlich.

Aus dem Amtsblatt für Brandenburg – Nr . 45 vom 7 . November 2018 heißt es:

Abweichend zur Verwaltungsvorschrift, laufende Nummer A5.2.1 gilt die DIN 4109-1:2018-01 als Technische Baubestimmung.
Als weitere Maßgabe gemäß §86a Absatz 2 der Brandenburgischen Bauordnung gelten nachfolgende Anlagen A5.2/1 bis A5.2/4:Anlage A 5.2/1 zur DIN 4109-1

  1.  Zu Abschnitt 7 .1: Sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges > 50 dB betragen muss beziehungsweise bei einem Maßgeblichen Außenlärmpegel > 80 dB sind die Anforderungen im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
  2.  Zu Abschnitt 8, Tabelle 8: Die Anforderungen in Tabelle 8, Zeilen 3 .3, 3 .4, 5 .1 und 5 .2 sind nur einzuhalten, sofern es sich bei den schutzbedürfti-gen Räumen um Wohn-, Schlaf- oder Bettenräume gemäß DIN 4109-1, Abschnitt 3 .16 handelt .
  3.  Zu den Abschnitten 7, 8 und 9: Bei baulichen Anlagen, die nach Tabelle 9, Zeilen 3 und 4 einzuordnen sind, ist die Einhaltung des geforderten Schalldruckpegels durch Vorlage von Messergebnissen nachzu-weisen .

Das Gleiche gilt für die Einhaltung des geforderten Schalldämm-Maßes bei Bauteilen nach Tabelle 8 und bei Außenbauteilen,
an die Anforderungen entsprechend Ab-schnitt 7.1 gestellt werden, sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges ≥ 50 dB betragen muss
beziehungsweise bei einem maßgeblichen Außenlärm-pegel La > 80 dB.

Diese Messungen sind unter Beachtung von DIN 4109-4:2016-07 von bauakustischen Prüfstellen durchzuführen, die entweder nach § 24 Satz 1 Nummer 1 der Brandenburgischen Bauordnung anerkannt sind oder in einem Verzeichnis über „anerkannte Schallschutzprüfstellen“ bei dem Verband der Materialprüfungsanstalten VMPA* geführt werden…

* Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) e. V. Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin (www .vmpa .de)“

Unsere Leistungen zum Thema:

Bauakustik