Schallimmissionsprognosen
Erarbeitung von Schallimmissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, Baugenehmigungsverfahren und der Aufstellung von B-Plänen und Lärm-Kontingentierung fur Gewerbe- und Industriegebiete.
Erstellung von sogenannten „Lärmkarten“ für:
- Kfz-
- Parkplatz-
- Schienen-
- Sport-
- Freizeit-
- Schieß-
- Industriegeräusche
Empfehlungen fur bauliche, gestalterische und planerische Schallschutzmaßnahmen und Beurteilung der Wirksamkeit von Lärmbekämpfungsmaßnahmen. Erarbeitung von Schallimmissionsplänen und der Lärmminderungsplanung nach § 47 a des Bundes – Immissionsschutzgesetzes mit strategischen Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischen Planungen gemäß Umgebungslärmrichtlinie. Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms fur die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden.
Schallmessungen
Messung von Nachbarschafts-, Sport-, Freizeit-, Schieß- und Industriegeräuschen sowie Musikveranstaltungen und Handelseinrichtungen. Lärm – und Erschutterungsmessungen an Arbeitsplätzen, Bestimmung des Schalleistungspegels von Maschinen, Vorbelastungsmessungen von bestehenden Anlagen und Ermittlung der zulässigen Zusatzbelastung.
Beispiel: Immissionsmessung im Umfeld eines Betriebs zur Betonfertigteilherstellung
periodischer Betrieb, Messung in einem Wohngebiet nachts. Der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von 40 dB(A) wird nicht eingehalten.
Maßnahme: Umstrukturieren des Betriebsablaufes. Der Betrieb des Rutteltisches wird aus der Nacht in die Tagstunden verlegt. Das Betriebsgeräusch wird durch die am Tage lauteren Hintergrundgeräusche uberdeckt (Verkehr, Vögel, Blätterrauschen, Nachbarn…)

Einpegelung von Beschallungsanlagen
In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt.
Einpegelungen werden i.d.R. vorgenommen, wenn das Ordnungsamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen erheben.
Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder.
Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.
Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf
Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.
Wir bringen die Geräte zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab.
Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.
Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.O.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.
Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.