Schlagwort: VMPA

Dipl.-Ing. Dieter Brockmeyer


Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day 2021

Am 28. April 2021 findet der 24. „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ statt.
In Deutschland ist der „Tag gegen Lärm“ eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.).

Anlässlich des „Tag gegen Lärm“ 2021 veranstalten wir ein Online-Seminar mit den Themen

 „ Wir wollen doch keinen Konzertsaal bauen“
Raumakustik – verstehen

und

Schall sehen – mit der Akustischen Kamera

Es erwartet Sie ein spannender Nachmittag mit praxisnahen Vorträgen zum Thema Raumakustik und Schallschutz.

Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Fachplaner in den unterschiedlichsten Projekten, kennen wir die Unsicherheiten bei Planern, Bauherren und Ämtern im Umgang mit dem Thema Raumakustik. Oft stellen sich Fragen, welche Zielvorgaben für die raumakustische Gestaltung gelten? – insbesondere bei Schulen, Kitas und Büros: Wann ist welches Regelwerk verbindlich anzuwenden? Wie aufwändig ist die Erstellung eines raumakustischen Konzeptes, wie ist der optimale Projektablauf ….etc.

Agenda:

  • Einführung – Schallausbreitung im Raum
  • Begriffsklärung (Schalldämpfung/Schalldämmung, Nachhall/Echo, Sprachverständlichkeit …)
  • Ziele der Raumakustik
  • Relevante Regelwerke (DIN 18041, ASR 3.7, VDI 2569)
  • Funktionsweisen unterschiedlicher Schallabsorber
  • Raumakustische Konzepte
  • ausgewählte Projekte mit Klangbeispielen

Referent: Peter Rahe (ehemaliger Mitarbeiter der AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH)

Zielgruppe: Architekten, Bauherren, Mitarbeiter in Bau- und Schulämtern, Schulleiter, Pädagogen…

Im Anschluss werden wir unser neustes „Spielzeug“, die Akustische Kamera in Aktion zeigen.
Mit diesem Messgerät können z.B. Schallbrücken in und an Gebäuden sichtbar gemacht werden.

Referent: Lucas Vaitekunas, Projektingenieur Schallimmissionsschutz, Akustikbüro Dahms GmbH

 

Beginn: 14:00 Uhr

Dauer: ca. 2 Stunden

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Schall & Windenergie

Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende.

Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.
Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffenen Bürgern häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.

 

Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windenergieanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WEA nachzuweisen, dass die geplanten WEA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei die Erstellung von Immissionsgeräuschprognosen für das Genehmigungsverfahren von Windparks, sowie für Neubauprojekte und Repowering-Maßnahmen.

WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung

In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Emissions- und Immissionsnachweismessungen nach der Technischen Richtlinie der FGW Rev.19 und nach der DIN EN 61400-11 (Edition 2.1 und 3.0) durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Es ist uns auch möglich, Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ in und an der Wohnbebauung, hervorgerufen von WEA, durchzuführen.


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Bauakustische Güteprüfungen

bauakustische Schallbrücke Treppenpodest DIN 4109 Akustiker

Leistungen: Bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile eines größeren Geschosswohnungsneubaus
Kunde: vertraulich
Jahr: 2017

Im Zuge der Abnahme mehrerer Geschosswohnungsbauten in Potsdam wurden wir vom Bauträger beauftragt, bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile vorzunehmen. Dazu gehörten Luftschalldämmungsmessungen an Geschosstrenndecken, Wohnungstrennwänden, Treppenhaustrennwänden, Wohnungseingangstüren und Fenstern sowie Trittschallmessungen von Geschosstrenndecken und Treppen inkl. Treppenpodesten, die getrennt ausgewertet wurden. Ferner wurden normgerechte Schallmessungen zu Geräuschen von Aufzügen und Wasser- bzw. Abwasserinstallationen vorgenommen.

weiterlesen „Bauakustische Güteprüfungen“


Bauakustik

Bauakustik Messung DIN 4109 Berlin Gutachter Schallschutz Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind. Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w. Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert. Wir bieten:
  • Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
  • Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
  • Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
  • Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
  • Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
  • Begleitung des Baufortschrittes
  • Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 VMPA Brandenburg PotsdamWir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird.   Zur DIN 4109: Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.

Leistungen

Windenergie Potsdam Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz

Immissionsschutz

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei in folgenden Bereichen:
• Gewerbelärm, Baulärm • Windenergieanlagen (WEA) • Freizeitlärm, Gaststättenlärm • Schießlärm • Arbeitsplatzlärm • Verkehrslärm • Maschinenlärm • Lärmkontingentierung • Lärmminderungsplanung

Bauakustik Messung DIN 4109 Berlin Gutachter Schallschutz

Bauakustik

Wir beraten, Planen und Messen in allen Belangen des Luftschalls, des Trittschalls und des Körperschalls – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch bei Außenübertragung. Als zugelassene Schallschutzprüfstelle führen wir Prüfungen der Luft- und Trittschalldämmung am Bau nach DIN 52 210 bzw. DIN ISO 140 durch. Wir erstellen Schallschutznachweise und Gutachten.

Lollapalooza Festival Lärm Immissionnschutz Berlin Brandenburg Gutachten Messung

Elektroakustik-Beschallung

Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.

Raumakustik, Kammemusiksaal

Raumakustik

Die Raumakustik im Bildungswesen ist unserem Büro ein besonderes Anliegen. Wir verfügen über Erfahrung in der raum- und bauakustischen Auslegung von Veranstaltungsräumen, Unterrichtsräumen unterschiedlichster Größe von Klassenzimmern über Seminarräume bis hin zu großen Hörsälen, Mehrzwecksälen, Speisesälen etc.; sowohl in Universitäten, Schulen und KITAs.

Schwingungen-und-Erschütterungen-cut

Schwingungen - Erschütterungen

Wir sind bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen auftreten, seit Jahren tätig und sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025 für Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

ABD-Verdichter-Maschinenakustik

Maschinenakustik

Die Maschinenakustik befasst sich mit den durch Maschinen verursachten Geräuschen und Möglichkeiten zur Reduzierung oder gezielten Beeinflussung dieser Geräusche. Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schall- und Schwingungsschutzmaßnahmen.