Schlagwort: Gutachten

Lärmschutzfonds Berlin

Schalldämmaß Prüfprotokoll Schallschutzfonds

Berliner Senat unterstützt Berliner Clubs beim Lärmschutz

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Kooperation mit der Clubcommission ein Förderprogramm, den „Lärmschutzfonds Berlin“ für Berliner Clubs aufgelegt.

Gefördert werden Maßnahmen mit einer Netto-Summe bis 50.000€ (in begründeten Einzelfällen bis 100.000€), der Betreiber hat einen Eigenteil von 20% zu leisten. Es steht eine Fördersumme von insgesamt einer Milion Euro bereit.

Anträge können über die Webseite laermschutzfonds.de  gestellt werden.

Gerne beraten wir Euch über mögliche bauliche und technische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutzfonds.

Wir sind spezialisiert auf bauakustische Messungen, Beratung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen, sowie die Optimierung und Limitierung von Clubanlagen.


Schwingungen und Erschütterungen

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen und Erschütterungen auftreten, seit Jahren tätig. Wir sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025 für Schwingungen und Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

Maßnahmen zur Schwingungs- und Erschütterungsbekämpfung und -Vermeidung  unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Lärmbekämpfung. Schwingungen haben zwar häufig ähnliche Ursachen und können oft auch Lärm verursachen, die Verbreitungswege sind aber unterschiedlich. Der Schall breitet sich zunächst direkt durch die Luft aus, die Schwingungen oder Erschütterungen hingegen durch festes Material. Erschütterungen können für den Menschen hörbar werden, wenn zum Beispiel Bauteile (Decken, Wände) im hörbaren Frequenzbereich sekundär Luftschall abstrahlen. Da der Sekundärschall passive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster teilweise unterläuft, sind für diese Immissionen (Erschütterungen, Sekundärschall) Schutzmaßnahmen an der Quelle (Emission) wirkungsvoller. Maßnahmen an der Quelle richten sich dabei auf Maschinenfundamente, Bahngleise, Baustellen, Sprengungen usw.

Wir bieten:
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen auf und an Baustellen
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150-1
  • Beurteilung der Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß DIN 4150-2
  • Beurteilung der Einwirkungen auf bauliche Anlagen gemäß DIN 4150-3
  • Schwingungsmessungen an Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-1
  • Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-2
  • Erschütterungsmessungen während einer Sprengung im Tagebau
  • Langzeit- und Überwachungsmessungen mit SMS und/oder EMAIL-Benachrichtigung im Alarm-Fall
  • Mehrkanalige Messungen nach DIN 4150-3 (Fundament und oberste Deckenebene)
  • Erstellung von gerichtsfesten Gutachten