DIN 4150 Teil 3: „Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen“

In DIN 4150-3 werden Anhaltswerte bezüglich einer möglichen schädigenden Einwirkung auf bauliche Anlagen angegeben. Diese Anhaltswerte gelten als Maßstab dafür, ob durch die direkte Erschütterungseinwirkung Risse in Gebäuden auftreten können.
Wegen der Komplexität der physikalischen Zusammenhänge sind es keine strikten Grenzwerte, sondern es wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass bei Einhaltung dieser Werte keine Schäden auftreten. Die Akustikbüro Dahms GmbH führt sowohl kurzzeitige Probemessungen, als auch Dauermessungen über längere Zeiträume durch. Dabei werden die Schwinggeschwindigkeiten für die drei Raumrichtungen beim Überschreiten eines Schwellwertes digital gespeichert.
Je nach Anwendung ist eine Alarmierung per SMS/eMail bei erhöhten Werten möglich. Dies ist auf Baustellen mit angrenzender Bebauung empfehlendswert!