Schlagwort: Andreas Elwing

Schallmessungen an Windenergieanlagen

Windenergie Potsdam Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz

In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der FGW−Richtlinie in der aktuellsten Revision und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Wir führen Nachweismessungen nach DIN 45680Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ -so genanntem Infraschall (Umgangssprachlich „Brummton“)- in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windkraftanlagen durch.


Überwachungsmessungen Baustellenlärm Heizkraftwerk Lichterfelde

Akustiker Dauermessstation Lärm Überwachung 24/7 Dahms

Nach Erstellung einer Baulärmprognose für die Errichtung eines neuen Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerks in Berlin Lichterfelde, wurde die Überwachung während der gesammten Bauzeit nötig.
11 unterschiedliche Bau- bzw. Abrissphasen wurden mit zwei Dauermessstationen mit Online-Interface, die den Baustellenlärm permanent 24 Stunden am Tage protokollierten, überwacht.

Die regelmäßige Dokumentation gem. AVV Baulärm erfolgt durch Download der Messdaten über das Internet und Aufbereitung in unserem Büro.

Wenn Sie eine Dauermessstation benötigen sprechen Sie uns an!

 


Schall & Windenergie

Windenergie Berlin Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz

Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffene Anwohner häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.

WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung

In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der FGW−Richtlinie in der aktuellsten Revision und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Wir führen Nachweismessungen nach DIN 45680Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ -so genanntem Infraschall (Umgangssprachlich „Brummton“)- in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windkraftanlagen durch.

Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windekraftanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WKA nachzuweisen, dass die geplanten WKA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei die Erstellung von Immissionsgeräuschprognosen für das Genehmigungsverfahren von Windparks, sowie für Neubauprojekte und Repowering-Maßnahmen.

 


Forschung: Raumakustische Elemente zur gezielten Schallreflexion und dosierten Schallabsorption auf der Grundlage der Vectogramm-Technologie

Vectogramm Absorber Raumakustik Forschung Akustikbüro Dahms

Ziel des Projekts war die Entwicklung von raumakustischen Elementen, welche gleichzeitig zur gezielten Schallreflexion und zur dosierten Schallabsorption eingesetzt werden können und zudem eine ansprechende, weitgehend frei gestaltbare Oberfläche besitzen, so dass sie auch höchsten künstlerischen und architektonischen Ansprüchen entsprechen.
In unserem Forschungs- und Entwicklungs-Projektes, wurden erstmals unter Einsatz der bildgestaltenden Vectogramm-Technologie neuartige raumakustische Elemente zur Absorption und Reflexion des Schalls in Räumen entwickelt, sog. Akustikbilder. Vorher diente die Vectogramm-Technologie alleine der optischen Gestaltung von Oberflächen indem Bilder digitalisiert und in Muster umgerechnet werden.

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Impressum

AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH

Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
Deutschland

Tel.:  +49-331-983940-00
Fax.: +49-331-983940-20

Handelsregisternummer: HRB 28020 P, Amtsgericht Potsdam

Geschäftsführung:
Lars Kopischke

Vertretungsberechtigte:
Justus Weber
Dipl.-Ing. Jörg Kepper
M.Sc. Andreas Elwing

Umsatzsteuer – Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE300599293

Inhaltlich verantwortlich gemäß §18 Abs. 2 MStV: 
Akustikbüro Dahms GmbH

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