Schlagwort: Beschallungsanlagen

VeranstLärmVO

Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien
Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO

Seit 2015 in Kraft, regelt in Berlin die zulässigen Lärmimmissionen für Veranstaltungen im Freien und gibt den Ausführungsvorschriften zum Landesimmissionschutzgesetz AVLImschG rechtsverbindlichen Charakter.

https://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo17-208.pdf

Derzeit wird über eine Verschärfung der zulässigen Immissionen für Veranstaltungen mit Einwirkzeiten > 5 Stunden diskutiert:

Berliner Morgenpost 14.2.2019

Berliner Morgenpost 18.3.2019


Beschallung – Sprachalarmierung

Beschallungsanlagen werden zur Schallverstärkung für Sprache und Musik und als Alarmierungsanlagen für die Sprachalarmierung eingesetzt.

Neben dem erreichbaren Pegel und dem Frequenzgang, ist die Sprachverständlichkeit der wichtigste Parameter bei der Beurteilung einer Beschallungsanlage.

 

Wir begutachten Beschallungsanlagen jeder Art.