Nach zwei Jahren Pause konnten wir den vorsichtigen Neustart der Fusion 2021 messtechnisch begleiten.
Das Festival wurde im Jahr 2021 als Plan:et C in drei Teilen mit aufwendigem Hygiene- und Testkonzept durchgeführt. Wir wurden beauftragt das Festival messtechnisch zu begleiten.
Es kam unser Überwachungssystem NickSoundScape mit drei Dauermessstationen an den Immissionsorten und fünf Messstationen an den Bühnen zum Einsatz.
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende.
Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.
Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffenen Bürgern häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.
Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen
Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windenergieanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WEA nachzuweisen, dass die geplanten WEA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Wir erarbeiten Immissionsgeräuschprognosen und für das Genehmigungsverfahren für den Neubau von Windparks oder für das Repowering.
WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung
In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Emissions- und Immissionsnachweismessungen nach der Technischen Richtlinie der FGW Rev.19 und nach der DIN EN 61400-11 (Edition 2.1 und 3.0) durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Es ist uns auch möglich, Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ in und an der Wohnbebauung, hervorgerufen von WEA, durchzuführen.
Erarbeitung von Schallimmissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, Baugenehmigungsverfahren und der Aufstellung von B-Plänen und Lärm-Kontingentierung fur Gewerbe- und Industriegebiete. Erstellung von sogenannten „Lärmkarten“ für:
Kfz-
Parkplatz-
Schienen-
Sport-
Freizeit-
Schieß-
Industriegeräusche
Empfehlungen fur bauliche, gestalterische und planerische Schallschutzmaßnahmen und Beurteilung der Wirksamkeit von Lärmbekämpfungsmaßnahmen. Erarbeitung von Schallimmissionsplänen und der Lärmminderungsplanung nach § 47 a des Bundes – Immissionsschutzgesetzes mit strategischen Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischen Planungen gemäß Umgebungslärmrichtlinie. Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms fur die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden.
Schallmessungen
Messung von Nachbarschafts-, Sport-, Freizeit-, Schieß- und Industriegeräuschen sowie Musikveranstaltungen und Handelseinrichtungen. Lärm – und Erschutterungsmessungen an Arbeitsplätzen, Bestimmung des Schalleistungspegels von Maschinen, Vorbelastungsmessungen von bestehenden Anlagen und Ermittlung der zulässigen Zusatzbelastung.
Beispiel: Immissionsmessung im Umfeld eines Betriebs zur Betonfertigteilherstellung
periodischer Betrieb, Messung in einem Wohngebiet nachts. Der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von 40 dB(A) wird nicht eingehalten. Maßnahme: Umstrukturieren des Betriebsablaufes. Der Betrieb des Rutteltisches wird aus der Nacht in die Tagstunden verlegt. Das Betriebsgeräusch wird durch die am Tage lauteren Hintergrundgeräusche uberdeckt (Verkehr, Vögel, Blätterrauschen, Nachbarn…)
In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt. Einpegelungen werden i.d.R. vorgenommen, wenn das Ordnungsamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen erheben. Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder. Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.
Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf
Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.
Wir bringen die Geräte zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab.
Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.
Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.O.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.
Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.
Seit Ende 2012 haben wir unser Leistungsspektrum um das Fachgebiet Elektroakustik erweitert. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Planung von Lautsprecheranlagen – insbesondere von Sprachalarmanlagen (SAA) gem. DIN VDE 0833-4. Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.