Schlagwort: Messung Nachhallzeit

Normhammerwerk

Als Normhammerwerk wird ein Gerät bezeichnet, das durch Erzeugung von Geräuschen zur Messung der Schalldämmung von Decken bei der Untersuchung auf Trittschall und Gehschall auf Fußböden nach den Normen ISO 140, DIN 52210 und EN 16205 dient. Die kompakte Bauform besteht im Wesentlichen aus einem elektromagnetischen Hammer-Antrieb, wobei der Antrieb selbst nahezu keine signifikanten Eigengeräusche erzeugt. Ein Norm-Hammerwerk ist in der Norm EN ISO 140-6 beschrieben.
[Quelle: Wikipedia]


Planungshandbuch Fachraum Sport – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat im Januar 2019 das Planungshandbuch Fachraum Sport herausgegeben.

Erstmals werden dort verbindliche Regelungen getroffen, die die Qualität von ELA Anlagen betrifft:

„Im Rahmen der Planung der ELA ist die Übertragungsqualität bezüglich Schalldruckpegel und Sprachverständlichkeit zu untersuchen. Als wesentliche Kenngröße der akustischen Qualität ist die Nachhallzeit zu beachten. Mit dem Fachplaner für Raumakustik sind eventuell zu berücksichtigen- de Maßnahmen zur Beeinflussung der Raumakustik abzustimmen. Zum Nachweis der Einhaltung der Sollwerte (Schalldruckpegel und Sprachverständlichkeit) ist den Planungsunterlagen der Entwurfsplanung eine Berechnung mit einem raum- und elektroakusti- schen Simulationsprogramm beizufügen. Zur VOB-Abnahme nach Fertigstellung der ELA ist eine Nachweismessung vorzulegen.”

https://www.berlin.de/schulbau/neubau/planungsvorgaben/planungshandbuch-fr-sport.pdf

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!


STANDARDS FÜR DEN NEUBAU VON SCHULEN

Die Berliner Schulbauoffensive (BSO) ist das größte Investitionsvorhaben für Schulen der laufenden Legislaturperiode.

Für das auf zehn Jahre, bis Ende 2026 angelegte Programm sind Mittel von insgesamt 5,5 Mrd. Euro vorgesehen.

Damit soll der Sanierungsstau an den Schulen abgebaut und neue Schulen für die wachsende Stadt errichtet werden.

 

Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive wurden erstmals verbindliche Baustandards in Berlin für den Schulbau festgelegt, die auch Aussagen zur Raumakustik macht:

Standards für den Neubau von Schulen

Die DIN 4109 und die DIN 18041 weden als verbindliche Planungsgrößen festgelegt.

Auszug :

„Im Sinne einer inklusiven Gebäudenutzung ist gerade in Schulgebäuden eine fundierte Betrachtung der schallschutz- technischen und akustischen Gegebenheiten durch die an der Planung Beteiligten erforderlich.

Insbesondere ist eine qualifizierte Akustik-Beratung einzubinden.

Es ist mindestens die DIN 4109 einzuhalten sowie der Nachweis nach DIN 18041 zu erbringen und durch Messung über die Nachhallzeit zu belegen.

Auch Erschließungsflächen und Treppenhäuser sind zu betrachten.

Es ist ein Abnahme- und Übergabeverfahren zwischen Bauherr, Bedarfsträger und Schulträger zu entwickeln.

Dabei sind Zeiten für Vor- und Abnahmebegehungen, technische Einwei- sungen und Mängelbeseitigungen vorzusehen.

Die Übergabe einer vollständigen Bestandsunterlage mit Prüfunterlagen, Wartungs- und Pflegehinweisen und aktuellem Energieausweis sowie ein detailliertes Nutzerhandbuch sind erforderlich.”

 

Zu Gefahrenmelde- und Alarmanlagen gilt:

„Zur Planung von Hausalarmanlagen ist ein Kompetenznachweis mit Erweiterung für SAA gemäß DIN 14675 zu erbringen und den Planungsunterlagen beizufügen.“

 

STANDARDS FÜR DEN NEUBAU VON SCHULEN 11-2018.pdf


Berliner Schulbauoffensive

Die Berliner Schulbauoffensive (BSO) ist das größte Investitionsvorhaben für Schulen der laufenden Legislaturperiode.

Für das auf zehn Jahre, bis Ende 2026 angelegte Programm sind Mittel von insgesamt 5,5 Mrd. Euro vorgesehen.

Damit soll der Sanierungsstau an den Schulen abgebaut und neue Schulen für die wachsende Stadt errichtet werden.

 

Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive wurden erstmals verbindliche Baustandards in Berlin für den Schulbau festgelegt, die auch Aussagen zur Raumakustik macht:

Standards für den Neubau von Schulen

Die DIN 4109 und die DIN 18041 weden als verbindliche Planungsgrößen festgelegt.

Auszug :

„Im Sinne einer inklusiven Gebäudenutzung ist gerade in Schulgebäuden eine fundierte Betrachtung der schallschutz- technischen und akustischen Gegebenheiten durch die an der Planung Beteiligten erforderlich.

Insbesondere ist eine qualifizierte Akustik-Beratung einzubinden.

Es ist mindestens die DIN 4109 einzuhalten sowie der Nachweis nach DIN 18041 zu erbringen und durch Messung über die Nachhallzeit zu belegen.

Auch Erschließungsflächen und Treppenhäuser sind zu betrachten.

Es ist ein Abnahme- und Übergabeverfahren zwischen Bauherr, Bedarfsträger und Schulträger zu entwickeln.

Dabei sind Zeiten für Vor- und Abnahmebegehungen, technische Einwei- sungen und Mängelbeseitigungen vorzusehen.

Die Übergabe einer vollständigen Bestandsunterlage mit Prüfunterlagen, Wartungs- und Pflegehinweisen und aktuellem Energieausweis sowie ein detailliertes Nutzerhandbuch sind erforderlich.”

 

Zu Gefahrenmelde- und Alarmanlagen gilt:

„Zur Planung von Hausalarmanlagen ist ein Kompetenznachweis mit Erweiterung für SAA gemäß DIN 14675 zu erbringen und den Planungsunterlagen beizufügen.“

 

STANDARDS FÜR DEN NEUBAU VON SCHULEN 11-2018.pdf