Am 28. April 2021 findet der 24. „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ statt. In Deutschland ist der „Tag gegen Lärm“ eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.).
Anlässlich des „Tag gegen Lärm“ 2021 veranstalten wir ein Online-Seminar mit den Themen
„ Wir wollen doch keinen Konzertsaal bauen“ Raumakustik – verstehen
und
Schall sehen – mit der Akustischen Kamera
Es erwartet Sie ein spannender Nachmittag mit praxisnahen Vorträgen zum Thema Raumakustik und Schallschutz.
Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Fachplaner in den unterschiedlichsten Projekten, kennen wir die Unsicherheiten bei Planern, Bauherren und Ämtern im Umgang mit dem Thema Raumakustik. Oft stellen sich Fragen, welche Zielvorgaben für die raumakustische Gestaltung gelten? – insbesondere bei Schulen, Kitas und Büros: Wann ist welches Regelwerk verbindlich anzuwenden? Wie aufwändig ist die Erstellung eines raumakustischen Konzeptes, wie ist der optimale Projektablauf ….etc.
Referent: Peter Rahe (ehemaliger Mitarbeiter der AKUSTIKBÜRODAHMSGmbH)
Zielgruppe: Architekten, Bauherren, Mitarbeiter in Bau- und Schulämtern, Schulleiter, Pädagogen…
Im Anschluss werden wir unser neustes „Spielzeug“, die Akustische Kamera in Aktion zeigen. Mit diesem Messgerät können z.B. Schallbrücken in und an Gebäuden sichtbar gemacht werden.
Referent: Lucas Vaitekunas, Projektingenieur Schallimmissionsschutz, Akustikbüro Dahms GmbH
In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden. Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMSGmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der FGW−Richtlinie in der aktuellsten Revision und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Wir führen Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ -so genanntem Infraschall (Umgangssprachlich „Brummton“)- in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windkraftanlagen durch.
Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind. Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w. Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert. Wir bieten:
Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
Begleitung des Baufortschrittes
Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen
Wir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird.Zur DIN 4109: Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.
in der Durchführung von akustischen und erschütterungestechnischen Messungen und in der Erstellung von gerichtsfesten Gutachten in den jeweiligen Fachbereichen.
Wir sind bundesweit durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen. Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage aufgeführten Akkreditierungsumfang (Modul Immissionschutz) im Prüfbereich der Gruppen V und VI.
Außerdem sind wir als VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 ebenfalls bundesweit qualifiziert und werden im Verzeichnis der VMPA anerkannten Schallschutzprüfstellen unter der Nummer VMPA-SPG-151-97-BB gerführt.
Zwei unserer Mitarbeiter sind bei der Brandenburgischen Ingenieurskammer als Mitglieder geführt und sind berechtigt die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur” zu führen.
Unsere Auftraggeber sind aus der Industrie, dem Handel, Gewerbe und Handwerk, der Gastronomie und Kultur, sowie aus dem privaten Bereich. Aber auch öffentliche Auftraggeber wie z.B.: Landesbauämter, Ämter für Verkehrs- und Wasserstrassen, Bauämter in Städten und Gemeinden gehören zu unserem Kundenstamm. Um umfangreiche oder fachlich übergreifende Projektaufgaben zu lösen, kooperieren wir mit anderen Ingenieurbüros.