DIN 18041:2016-03  Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“.

Die Norm legt die akustischen Anforderungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen fest. Es gilt für Räume mit einem Raumvolumen bis etwa 5 000 m 3, für Sport- und Schwimmhallen bis 30 000 m 3. In der Norm werden zwei Anwendungen unterschieden, die der Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen (Räume der Gruppe A) wie zum Beispiel Unterrichtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, Konferenzräume, Gerichts- und Ratssäle, Seminarräume, Hörsäle, Tagungsräume, Räume in Seniorentagesstätten, Sport- und Schwimmhallen und über geringe Entfernungen (Räume der Gruppe B) wie zum Beispiel Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualität, Speiseräume, Kantinen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ausstellungsräume, Eingangshallen, Schalterhallen, Büros.

In Räumen der Gruppe A ist die Hörsamkeit über geringere Entfernungen mit eingeschlossen. In Räumen der Gruppe B ist die Hörsamkeit über größere Entfernungen stark eingeschränkt. Die Norm behandelt nicht die Hörsamkeit in Räumen mit speziellen Anforderungen, wie Theater, Konzertsäle, Kinos, Sakralräume, sowie in Räumen zur hochwertigen Aufnahme von Musik und Sprache (zum Beispiel Studios, Regieräume für Funk, Film, Fernsehen und Tonträgerproduktionen). Die Empfehlungen können aber für Räume für allgemeine Musikdarbietungen, Mehrzweckräume (zum Beispiel Stadthallen) sowie für Räume mit größerem Volumen bis circa 30 000 m 3 sinngemäß angewandt werden. Räume für klassische Musikdarbietungen fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Norm. Diese Norm behandelt nicht Wohnungen und Wohnräume. Im Sinne des inklusiven Bauens sind von Beginn der Planung an die Bedarfe von Personen mit eingeschränktem Hörvermögen zu berücksichtigen. Nicht nur die typischen „Veranstaltungsräume“ dienen der Kommunikation, sondern Kommunikation findet überall dort statt, wo sich Menschen begegnen, zum Beispiel in Fluren, Foyers, Pausenhallen und Ähnliches. Die Norm berücksichtigt den aktuellen Kenntnisstand bezüglich Hörsamkeit und Inklusion. Eine vollständig wissenschaftlich begründbare Ableitung für genaue numerische Anforderungswerte ist hierfür zurzeit nicht bekannt. Man weiß allerdings, dass eine starke Raumbedämpfung sich günstig auf die Hörsamkeit auswirkt. Diese Norm wurde vom Unterausschuss NA 001-02-03-03 UA im Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik erstellt.