Schlagwort: LärmVibrationsArbSchV

Abfallverbrennungsanlage – Messung von Lärm und Vibrationen gemäß LärmVibrationsArbSchV

Leistungen: Arbeitsschutz, Messung von Lärm und Vibrationen gemäß LärmVibrationsArbSchV und Lärmminderungsprogramm
Kunde: TRV Buschhaus EEW Energy from Waste Helmstedt GmbH
Jahr: 2017

Abfallverbrennungsanlage TRV Buschhaus Akustik Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchVEEW Energy from Waste (EEW) ist Deutschlands führendes Unternehmen in der Erzeugung umweltschonender Energie aus der thermischen Abfallverwertung. EEW entwickelt, errichtet und betreibt thermische Abfallverwertungsanlagen. In den derzeit 18 Anlagen der Unternehmensgruppe in Deutschland und im benachbarten Ausland können jährlich rund 4,7 Millionen Tonnen Abfall energetisch verwertet werden.  Eine der größten Abfallverbrennungsanlagen in diesem einzigartigen Verbund ist die TRV Buschhaus zwischen Helmstedt und Schöningen gelegen. Sie deckt den Elektrizitätsbedarf von etwa 84.000 Haushalten. EEW beauftragte uns mit der Durchführung von Schall- und Schwingungsmessungen entsprechend der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV).

Zu untersuchen waren alle Arbeitsstätten in folgenden Anlagenbereichen:

  • Abfall- und Schlackebunker mit angeschlossenem Kompressorraum
  • Schaltanlagenbereiche
  • Kesselhaus mit drei Verbrennungslinien
  • Drei offen aufgestellte nasse Abgasreinigungslinien
  • Maschinenhaus mit Dampfturbine, Generator, Haupt- und Hilfskondensator
  • Nasskühlanlage, Kühlwasserpumpenhaus
  • Maschinentrafo
  • Reststoffverladehalle

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Schwingungen und Erschütterungen

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen und Erschütterungen auftreten, seit Jahren tätig. Wir sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025 für Schwingungen und Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

Maßnahmen zur Schwingungs- und Erschütterungsbekämpfung und -Vermeidung  unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Lärmbekämpfung. Schwingungen haben zwar häufig ähnliche Ursachen und können oft auch Lärm verursachen, die Verbreitungswege sind aber unterschiedlich. Der Schall breitet sich zunächst direkt durch die Luft aus, die Schwingungen oder Erschütterungen hingegen durch festes Material. Erschütterungen können für den Menschen hörbar werden, wenn zum Beispiel Bauteile (Decken, Wände) im hörbaren Frequenzbereich sekundär Luftschall abstrahlen. Da der Sekundärschall passive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster teilweise unterläuft, sind für diese Immissionen (Erschütterungen, Sekundärschall) Schutzmaßnahmen an der Quelle (Emission) wirkungsvoller. Maßnahmen an der Quelle richten sich dabei auf Maschinenfundamente, Bahngleise, Baustellen, Sprengungen usw.

Wir bieten:
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen auf und an Baustellen
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150-1
  • Beurteilung der Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß DIN 4150-2
  • Beurteilung der Einwirkungen auf bauliche Anlagen gemäß DIN 4150-3
  • Schwingungsmessungen an Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-1
  • Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-2
  • Erschütterungsmessungen während einer Sprengung im Tagebau
  • Langzeit- und Überwachungsmessungen mit SMS und/oder EMAIL-Benachrichtigung im Alarm-Fall
  • Mehrkanalige Messungen nach DIN 4150-3 (Fundament und oberste Deckenebene)
  • Erstellung von gerichtsfesten Gutachten