Schlagwort: Schallschutz

LEITFADEN FÜR DIE SANIERUNG VON SCHULEN

Schule Altbau Raumakustik

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlichte in Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Berliner Bezirken, Anfang Dezember 2020 den „LEITFADEN FÜR DIE  SANIERUNG VON SCHULEN“.

Darin findet das Thema Schallschutz und Raumakustik für das Bauen im Bestand eine besondere Beachtung, so heißt es dort:

„Auch bei der Sanierung von Schulgebäuden wird im
Sinne einer inklusiven Gebäudenutzung eine fundierte
Betrachtung der schallschutztechnischen (DIN 4109)
und raumakustischen Gegebenheiten (DIN 18041) durch
die an der Planung Beteiligten erforderlich. Insbesondere
ist eine qualifizierte Akustikberatung einzubinden. Auch
Erschließungsflächen und Treppenhäuser sind zu
betrachten.“

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Wir sind Spezialisten für die Fachplanung Schallschutz und Raumakustik im Bildungswesen.

Wenn Sie sich zum Thema Akustik in Schulen, Kitas, etc.  interessieren, rufen Sie uns gerne an!

 

 


Schulbau Berlin 2019 – Raumakustische Beratung im Rahmen des Planungscafé

Schulbau 2019 Raumakustik Beratung Planungscafe

 

Auf Einladung des Cubus Medien Verlags nehmen wir an der Schulbau Berlin 2019 Internationaler Salon und Messe für Investitionen im Bildungsbau im Rahmen des Planungscafé teil.

Am zweiten Veranstaltungstag am 12. September 2019 bietet die SCHULBAU Berlin ein Planungscafé von 10:30 bis 12 Uhr an. Das Planungscafé ist der Treffpunkt für Schulleitungen, Pädagogen und Erzieher und alle, die Beratung für den Neubau oder fürs Bauen im Bestand, den Umbau oder die Erweiterung benötigen. weiterlesen „Schulbau Berlin 2019 – Raumakustische Beratung im Rahmen des Planungscafé“


Schall & Windenergie

Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende.

Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.
Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffenen Bürgern häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.

 

Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windenergieanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WEA nachzuweisen, dass die geplanten WEA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei die Erstellung von Immissionsgeräuschprognosen für das Genehmigungsverfahren von Windparks, sowie für Neubauprojekte und Repowering-Maßnahmen.

WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung

In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Emissions- und Immissionsnachweismessungen nach der Technischen Richtlinie der FGW Rev.19 und nach der DIN EN 61400-11 (Edition 2.1 und 3.0) durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Es ist uns auch möglich, Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ in und an der Wohnbebauung, hervorgerufen von WEA, durchzuführen.


Referenzen


Genehmigungsplanung „Löcknitzterrassen“ LP 1 bis LP4

Leistungen: Bauakustik, innerer Schallschutz, Schallimmissionsprognose
Kunde: Leonwert Immobilienmanagement GmbH
Jahr: 2017

In der Fangschleusenstraße in Erkner ist der Neubau der „Löcknitzterrassen“ geplant. Ausgehend vom Entwurfskonzept soll das Gebäude in Massivbauweise errichtet werden und Platz für insgesamt 34 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten bieten. Das Gebäude erstreckt sich vom Kellergeschoss, in dem neben Tiefgaragenplätzen auch Wohnungen vorgesehen sind, bis zum Dachgeschoss. Im Erdgeschoss ist neben Wohnungen ein Gastronomiebereich vorgesehen. In den Obergeschossen sind dann ausschließlich Wohnungen geplant.

Im Rahmen der Genehmigungsplanung war zu klären, unter welchen schalltechnischen Voraussetzungen eine Genehmigungsfähigkeit erreicht wird. Hierzu wurde schalltechnische Betrachtungen durch die Akustikbüro Dahms GmbH für folgende Punkte durchgeführt.

  • Bauakustik – innerer Schallschutz (Schalldämmung der Decken, Wände, Türen, haustechnische Anlagen)
  • Bauakustik – äußere Schallschutz (Schalldämmung der Fenster)
  • Schallimmissionsprognose für den Gastronomiebetrieb im EG