Lars Kopischke
Geschäftsleitung
Projektmanagement
Telefon: +49-331-983940-11
eMail: kopischke@akustikbuero.de
Lars Kopischke hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
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Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bundesweit durch die DAkkS akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen.
Unsere Schwerpunktbereiche im Immissionsschutz umfassen:
Unsere Erfahrung umfasst die gesamte Bandbreite der Emissions- und Immissionsmessungen im Bereich von Geräuschen und Erschütterungen. Wir bieten präzise Prognosen, umfassende Messungen sowie fundierte Bewertungen und kontinuierliche Überwachungsdienste.
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Erstellung von Schallimmissionsprognosen für Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugenehmigungsverfahren und der Erarbeitung von Bebauungsplänen bis hin zur Lärm-Kontingentierung für Gewerbe- und Industriegebiete.
Darüber hinaus bieten wir Empfehlungen für bauliche, gestalterische und planerische Schallschutzmaßnahmen sowie eine umfassende Bewertung der Effektivität von Lärmbekämpfungsmaßnahmen. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Entwicklung von Schallimmissionsplänen gemäß § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einschließlich strategischer Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischer Planungen gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie.
Wir sind auch spezialisiert auf die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms, der für die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden relevant ist. Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, die Lebensqualität in Umgebungen zu verbessern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt. Einpegelungen werden i.d.R. vorgenommen, wenn das Ordnungsamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen erheben. Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder. Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.
Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.
Wir bringen die Limi