Schlagwort: Lärmschutz

Lärmschutzfonds Berlin

Schalldämmaß Prüfprotokoll Schallschutzfonds

Berliner Senat unterstützt Berliner Clubs beim Lärmschutz

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Kooperation mit der Clubcommission ein Förderprogramm, den „Lärmschutzfonds Berlin“ für Berliner Clubs aufgelegt.

Gefördert werden Maßnahmen mit einer Netto-Summe bis 50.000€ (in begründeten Einzelfällen bis 100.000€), der Betreiber hat einen Eigenteil von 20% zu leisten. Es steht eine Fördersumme von insgesamt einer Milion Euro bereit.

Anträge können über die Webseite laermschutzfonds.de  gestellt werden.

Gerne beraten wir Euch über mögliche bauliche und technische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutzfonds.

Wir sind spezialisiert auf bauakustische Messungen, Beratung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen, sowie die Optimierung und Limitierung von Clubanlagen.


Schallimmissionsschutz

Akustiker Dauermessstation Lärm Überwachung 24/7 Dahms

Schallimmissionsprognosen

Erarbeitung von Schallimmissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, Baugenehmigungsverfahren und der Aufstellung von B-Plänen und Lärm-Kontingentierung fur Gewerbe- und Industriegebiete.
Erstellung von sogenannten „Lärmkarten“ für:

  • Kfz-
  • Parkplatz-
  • Schienen-
  • Sport-
  • Freizeit-
  • Schieß-
  • Industriegeräusche

Empfehlungen fur bauliche, gestalterische und planerische Schallschutzmaßnahmen und Beurteilung der Wirksamkeit von Lärmbekämpfungsmaßnahmen. Erarbeitung von Schallimmissionsplänen und der Lärmminderungsplanung nach § 47 a des Bundes – Immissionsschutzgesetzes mit strategischen Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischen Planungen gemäß Umgebungslärmrichtlinie. Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms fur die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden.

Schallmessungen

Messung von Nachbarschafts-, Sport-, Freizeit-, Schieß- und Industriegeräuschen sowie Musikveranstaltungen und Handelseinrichtungen. Lärm – und Erschutterungsmessungen an Arbeitsplätzen, Bestimmung des Schalleistungspegels von Maschinen, Vorbelastungsmessungen von bestehenden Anlagen und Ermittlung der zulässigen Zusatzbelastung.

Beispiel: Immissionsmessung im Umfeld eines Betriebs zur Betonfertigteilherstellung

periodischer Betrieb, Messung in einem Wohngebiet nachts. Der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von 40 dB(A) wird nicht eingehalten.
Maßnahme: Umstrukturieren des Betriebsablaufes. Der Betrieb des Rutteltisches wird aus der Nacht in die Tagstunden verlegt. Das Betriebsgeräusch wird durch die am Tage lauteren Hintergrundgeräusche uberdeckt (Verkehr, Vögel, Blätterrauschen, Nachbarn…)

 
 
Pegel-Zeit Verlauf Schallmessung Akustikbüro Dahms

Einpegelung von Beschallungsanlagen

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt.
Einpegelungen werden i.d.R. vorgenommen, wenn das Ordnungsamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen erheben.
Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder.
Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.

Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf

Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.

Wir bringen die Geräte zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab.

Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.

Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.O.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.

Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.


Akustikberatung, Schall- und Schwingungsschutz

AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH
Beratende Ingenieure

AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH
Beratende Ingenieure

Ihr Partner für alle Fragen der Akustik!

Unsere Kernkompetenz liegt in den Bereichen:

Schallimmissionsschutz, Schwingungen und Erschütterungen, Bauakustik, Raumakustik, Elektroakustik, Maschinenakustik sowie

in der Durchführung von akustischen und erschütterungestechnischen Messungen und in der Erstellung von gerichtsfesten Gutachten in den jeweiligen Fachbereichen.

Wir sind bundesweit durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen. Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage aufgeführten Akkreditierungsumfang (Modul Immissionschutz) im Prüfbereich der Gruppen V und VI.

Dakks Logo

Außerdem sind wir als VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 ebenfalls bundesweit qualifiziert und werden im Verzeichnis der VMPA anerkannten Schallschutzprüfstellen unter der Nummer VMPA-SPG-151-97-BB gerführt.

VMPA Prüfstellenleiter D.Brockmeyer VMPA Prüfstelle
 

Zwei unserer Mitarbeiter sind bei der Brandenburgischen Ingenieurskammer als Mitglieder geführt und sind berechtigt die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur” zu führen.

Beratender Ingenieur KepperBeratender Ingenieur Elwing

Unsere Auftraggeber sind aus der Industrie, dem Handel, Gewerbe und Handwerk, der Gastronomie und Kultur, sowie aus dem privaten Bereich. Aber auch öffentliche Auftraggeber wie z.B.: Landesbauämter, Ämter für Verkehrs- und Wasserstrassen, Bauämter in Städten und Gemeinden gehören zu unserem Kundenstamm. Um umfangreiche oder fachlich übergreifende Projektaufgaben zu lösen, kooperieren wir mit anderen Ingenieurbüros.

Forschung und Entwicklung, Innovativ durch Forschung, Akustik