Schlagwort: Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen

Schwingungen und Erschütterungen

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen und Erschütterungen auftreten, seit Jahren tätig. Wir sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025 für Schwingungen und Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

Maßnahmen zur Schwingungs- und Erschütterungsbekämpfung und -Vermeidung  unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Lärmbekämpfung. Schwingungen haben zwar häufig ähnliche Ursachen und können oft auch Lärm verursachen, die Verbreitungswege sind aber unterschiedlich. Der Schall breitet sich zunächst direkt durch die Luft aus, die Schwingungen oder Erschütterungen hingegen durch festes Material. Erschütterungen können für den Menschen hörbar werden, wenn zum Beispiel Bauteile (Decken, Wände) im hörbaren Frequenzbereich sekundär Luftschall abstrahlen. Da der Sekundärschall passive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster teilweise unterläuft, sind für diese Immissionen (Erschütterungen, Sekundärschall) Schutzmaßnahmen an der Quelle (Emission) wirkungsvoller. Maßnahmen an der Quelle richten sich dabei auf Maschinenfundamente, Bahngleise, Baustellen, Sprengungen usw.

Wir bieten:
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen auf und an Baustellen
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150-1
  • Beurteilung der Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß DIN 4150-2
  • Beurteilung der Einwirkungen auf bauliche Anlagen gemäß DIN 4150-3
  • Schwingungsmessungen an Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-1
  • Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-2
  • Erschütterungsmessungen während einer Sprengung im Tagebau
  • Langzeit- und Überwachungsmessungen mit SMS und/oder EMAIL-Benachrichtigung im Alarm-Fall
  • Mehrkanalige Messungen nach DIN 4150-3 (Fundament und oberste Deckenebene)
  • Erstellung von gerichtsfesten Gutachten

Leistungen

Heizkraftwerk Flensburg Schallimmissionsprognose Schallschutz Akustik Beratung Schallschutz

Immissionsschutz

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei in folgenden Bereichen:
• Gewerbelärm, Baulärm • Windenergieanlagen (WEA) • Freizeitlärm, Gaststättenlärm • Schießlärm • Arbeitsplatzlärm • Verkehrslärm • Maschinenlärm • Lärmkontingentierung • Lärmminderungsplanung

Bauakustik Messung DIN 4109 Berlin Gutachter Schallschutz

Bauakustik

Wir beraten, Planen und Messen in allen Belangen des Luftschalls, des Trittschalls und des Körperschalls – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch bei Außenübertragung. Als zugelassene Schallschutzprüfstelle führen wir Prüfungen der Luft- und Trittschalldämmung am Bau nach DIN 52 210 bzw. DIN ISO 140 durch. Wir messen bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen. Wir erstellen Schallschutznachweise und Gutachten.

ABD-Rote-Rathaus

Schwingungen und Erschütterungen

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen und Erschütterungen auftreten, seit Jahren tätig. Wir sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025für Schwingungen und Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

ABD-Raumakustik

Raumakustik

Die Raumakustik im Bildungswesen ist unserem Büro ein besonderes Anliegen. Wir verfügen über Erfahrung in der raum- und bauakustischen Auslegung von Veranstaltungsräumen, Unterrichtsräumen unterschiedlichster Größe von Klassenzimmern über Seminarräume bis hin zu großen Hörsälen, Mehrzwecksälen, Speisesälen etc.; sowohl in Universitäten, Schulen und KITAs.

Windenergie Berlin Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz

Windenergie

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der Technischen Richtlinie der FGW und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem führen wir Nachweismessungen nach DIN 45680 Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windenergieanlagen durch.

ABD-Maschinenakustik

Maschinenakustik

Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfern.
Unser Schwerpunkt liegt dabei in folgenden Bereichen:
Schallleistungsmessungen mit der Intensitätsmethode • Schwingungs- und Erschütterungsmessungen • Luft- und Körperschallmessungen • Ermittlung von dominanten Frequenzen • Berechnungen von Beurteilungpegeln und Einwirkzeiten • gerichtsfeste Gutachten

Elektroakustik und Beschallung

Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.
Wir bieten auch Limiter des Niederländischen Herstellers Dateq zum Verleih für Veranstaltungen an. –> Mehr Infos


Immissionsschutz

Heizkraftwerk Flensburg Schallimmissionsprognose Schallschutz Akustik Beratung Schallschutz

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bundesweit durch die DAkkS akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen.

Unsere Schwerpunktbereiche im Immissionsschutz umfassen:

  1. Prognosen: Wir erstellen zuverlässige Schallimmissionsprognosen, um potenzielle Lärm- und Erschütterungseffekte vorherzusagen. Diese Prognosen sind von entscheidender Bedeutung für die Planung von Bauvorhaben, Gewerbegebieten und Industrieanlagen etc. Sie ermöglichen es unseren Kunden, frühzeitig geeignete Schallschutzmaßnahmen zu planen und Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
  2. Nachweismessungen: Unsere Ingenieure führen präzise Messungen von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen durch. Diese Messungen dienen dazu, die tatsächlichen Auswirkungen von bestehenden Anlagen und Bauvorhaben zu quantifizieren. Auf dieser Grundlage können wir sicherstellen, dass die gemessenen Werte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  3. Beurteilungen: Wir analysieren und bewerten die Messergebnisse auf fundierte Weise. Diese Beurteilungen ermöglichen es unseren Kunden, die Konformität mit den gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Unser Ziel ist es, klare und verständliche Empfehlungen für den Schallschutz bereitzustellen, um die Umgebungslärmbelastung zu minimieren.
Unsere umfassende Expertise in diesen Schwerpunktbereichen ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für den Immissionsschutz zu entwickeln und unseren Kunden dabei zu helfen, die erforderlichen Standards zu erfüllen und eine bessere Umgebung für alle zu schaffen.

Unsere Erfahrung umfasst die gesamte Bandbreite der Emissions- und Immissionsmessungen im Bereich von Geräuschen und Erschütterungen. Wir bieten präzise Prognosen, umfassende Messungen sowie fundierte Bewertungen und kontinuierliche Überwachungsdienste.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Erstellung von Schallimmissionsprognosen für Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugenehmigungsverfahren und der Erarbeitung von Bebauungsplänen bis hin zur Lärm-Kontingentierung für Gewerbe- und Industriegebiete.

Darüber hinaus bieten wir Empfehlungen für bauliche, gestalterische und planerische Schallschutzmaßnahmen sowie eine umfassende Bewertung der Effektivität von Lärmbekämpfungsmaßnahmen. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Entwicklung von Schallimmissionsplänen gemäß § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einschließlich strategischer Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischer Planungen gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie.

Wir sind auch spezialisiert auf die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms, der für die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden relevant ist. Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, die Lebensqualität in Umgebungen zu verbessern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Einpegelung von Beschallungsanlagen

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt. Einpegelungen werden i.d.R. vorgenommen, wenn das Ordnungsamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen erheben. Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder. Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.

Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf

Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.

Wir bringen die Limiter zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab. Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.

Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.o.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.

Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.