Am 28. April 2021 findet der 24. „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ statt. In Deutschland ist der „Tag gegen Lärm“ eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.).
Anlässlich des „Tag gegen Lärm“ 2021 veranstalten wir ein Online-Seminar mit den Themen
„ Wir wollen doch keinen Konzertsaal bauen“ Raumakustik – verstehen
und
Schall sehen – mit der Akustischen Kamera
Es erwartet Sie ein spannender Nachmittag mit praxisnahen Vorträgen zum Thema Raumakustik und Schallschutz.
Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Fachplaner in den unterschiedlichsten Projekten, kennen wir die Unsicherheiten bei Planern, Bauherren und Ämtern im Umgang mit dem Thema Raumakustik. Oft stellen sich Fragen, welche Zielvorgaben für die raumakustische Gestaltung gelten? – insbesondere bei Schulen, Kitas und Büros: Wann ist welches Regelwerk verbindlich anzuwenden? Wie aufwändig ist die Erstellung eines raumakustischen Konzeptes, wie ist der optimale Projektablauf ….etc.
Referent: Peter Rahe (ehemaliger Mitarbeiter der AKUSTIKBÜRODAHMSGmbH)
Zielgruppe: Architekten, Bauherren, Mitarbeiter in Bau- und Schulämtern, Schulleiter, Pädagogen…
Im Anschluss werden wir unser neustes „Spielzeug“, die Akustische Kamera in Aktion zeigen. Mit diesem Messgerät können z.B. Schallbrücken in und an Gebäuden sichtbar gemacht werden.
Referent: Lucas Vaitekunas, Projektingenieur Schallimmissionsschutz, Akustikbüro Dahms GmbH
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende.
Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.
Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffenen Bürgern häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.
Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen
Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windenergieanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WEA nachzuweisen, dass die geplanten WEA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Wir erarbeiten Immissionsgeräuschprognosen und für das Genehmigungsverfahren für den Neubau von Windparks oder für das Repowering.
WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung
In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Emissions- und Immissionsnachweismessungen nach der Technischen Richtlinie der FGW Rev.19 und nach der DIN EN 61400-11 (Edition 2.1 und 3.0) durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Es ist uns auch möglich, Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ in und an der Wohnbebauung, hervorgerufen von WEA, durchzuführen.
Während des Tippens Ihres Suchbegriffs (mind. 3 Zeichen), erscheinen die Fundstellen in Echtzeit unterhalb des Eingabefeldes. Wenn Sie eine Übersichtsseite mit der Auflistung aller Fundstellen bevorzugen, bestätigen die Suche mit der Enter-Taste oder einem Klick auf das Lupen-Symbol. Das Pfeilsymbol öffenet die Suchoptionen.
Wenn Sie immer noch nicht das Gesuchte gefunden haben:
EEW Energy from Waste (EEW) ist Deutschlands führendes Unternehmen in der Erzeugung umweltschonender Energie aus der thermischen Abfallverwertung. EEW entwickelt, errichtet und betreibt thermische Abfallverwertungsanlagen. In den derzeit 18 Anlagen der Unternehmensgruppe in Deutschland und im benachbarten Ausland können jährlich rund 4,7 Millionen Tonnen Abfall energetisch verwertet werden. Eine der größten Abfallverbrennungsanlagen in diesem einzigartigen Verbund ist die TRV Buschhaus zwischen Helmstedt und Schöningen gelegen. Sie deckt den Elektrizitätsbedarf von etwa 84.000 Haushalten. EEW beauftragte uns mit der Durchführung von Schall- und Schwingungsmessungen entsprechend der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV).
Zu untersuchen waren alle Arbeitsstätten in folgenden Anlagenbereichen:
Abfall- und Schlackebunker mit angeschlossenem Kompressorraum
Schaltanlagenbereiche
Kesselhaus mit drei Verbrennungslinien
Drei offen aufgestellte nasse Abgasreinigungslinien
Maschinenhaus mit Dampfturbine, Generator, Haupt- und Hilfskondensator
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei in folgenden Bereichen: • Gewerbelärm, Baulärm
• Windenergieanlagen (WEA)
• Freizeitlärm, Gaststättenlärm
• Schießlärm
• Arbeitsplatzlärm
• Verkehrslärm
• Maschinenlärm
• Lärmkontingentierung
• Lärmminderungsplanung
Wir beraten, Planen und Messen in allen Belangen des Luftschalls, des Trittschalls und des Körperschalls – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch bei Außenübertragung. Als zugelassene Schallschutzprüfstelle führen wir Prüfungen der Luft- und Trittschalldämmung am Bau nach DIN 52 210 bzw. DIN ISO 140 durch. Wir erstellen Schallschutznachweise und Gutachten.
Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.
Die Raumakustik im Bildungswesen ist unserem Büro ein besonderes Anliegen. Wir verfügen über Erfahrung in der raum- und bauakustischen Auslegung von Veranstaltungsräumen, Unterrichtsräumen unterschiedlichster Größe von Klassenzimmern über Seminarräume bis hin zu großen Hörsälen, Mehrzwecksälen, Speisesälen etc.; sowohl in Universitäten, Schulen und KITAs.
Die Maschinenakustik befasst sich mit den durch Maschinen verursachten Geräuschen und Möglichkeiten zur Reduzierung oder gezielten Beeinflussung dieser Geräusche. Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schall- und Schwingungsschutzmaßnahmen.
Im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark finden vermehrt wichtige internationale Sportereignisse statt. Dies bedingt die vorhandene Technik auf die aktuellen Standards anzupassen. Das Akustikbüro Dahms wurde mit der Planung einer neuen Beschallungsanlage für die Tribüne und das Spielfeld für das kleine Stadion beauftragt.
Hierzu wurden zunächst Messungen der Schalldruckpegelverteilung und der Sprachverständlichkeit (STI) auf der Publikumsfläche und Immissionsnachweismessungen in Nachbarschaft mit der Bestandsanlage durchgeführt. Die Messungen bildeten die Grundlage für alle weiteren Planungen.
in der Durchführung von akustischen und erschütterungestechnischen Messungen und in der Erstellung von gerichtsfesten Gutachten in den jeweiligen Fachbereichen.
Wir sind bundesweit durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen. Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage aufgeführten Akkreditierungsumfang (Modul Immissionschutz) im Prüfbereich der Gruppen V und VI.
Außerdem sind wir als VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 ebenfalls bundesweit qualifiziert und werden im Verzeichnis der VMPA anerkannten Schallschutzprüfstellen unter der Nummer VMPA-SPG-151-97-BB gerführt.
Zwei unserer Mitarbeiter sind bei der Brandenburgischen Ingenieurskammer als Mitglieder geführt und sind berechtigt die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur” zu führen.
Unsere Auftraggeber sind aus der Industrie, dem Handel, Gewerbe und Handwerk, der Gastronomie und Kultur, sowie aus dem privaten Bereich. Aber auch öffentliche Auftraggeber wie z.B.: Landesbauämter, Ämter für Verkehrs- und Wasserstrassen, Bauämter in Städten und Gemeinden gehören zu unserem Kundenstamm. Um umfangreiche oder fachlich übergreifende Projektaufgaben zu lösen, kooperieren wir mit anderen Ingenieurbüros.