Windenergie

Windenergie Berlin Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz DIN 61400-11, FGW,

Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende.

Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.
Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffene Anwohner häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.

Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windekraftanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WKA nachzuweisen, dass die geplanten WKA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Wir erarbeiten Immissionsgeräuschprognosen und für das Genehmigungsverfahren für den Neubau von Windparks oder für das Repowering.

WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung

In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der Technischen Richtlinie der FGW und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll.
Außerdem führen wir Nachweismessungen nach DIN 45680Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionenin und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windkraftanlagen durch.

 


Schwingungen und Erschütterungen

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen und Erschütterungen auftreten, seit Jahren tätig. Wir sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025 für Schwingungen und Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

Maßnahmen zur Schwingungs- und Erschütterungsbekämpfung und -Vermeidung  unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Lärmbekämpfung. Schwingungen haben zwar häufig ähnliche Ursachen und können oft auch Lärm verursachen, die Verbreitungswege sind aber unterschiedlich. Der Schall breitet sich zunächst direkt durch die Luft aus, die Schwingungen oder Erschütterungen hingegen durch festes Material. Erschütterungen können für den Menschen hörbar werden, wenn zum Beispiel Bauteile (Decken, Wände) im hörbaren Frequenzbereich sekundär Luftschall abstrahlen. Da der Sekundärschall passive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster teilweise unterläuft, sind für diese Immissionen (Erschütterungen, Sekundärschall) Schutzmaßnahmen an der Quelle (Emission) wirkungsvoller. Maßnahmen an der Quelle richten sich dabei auf Maschinenfundamente, Bahngleise, Baustellen, Sprengungen usw.

Wir bieten:
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen auf und an Baustellen
  • Schwingungsmessungen / Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150-1
  • Beurteilung der Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß DIN 4150-2
  • Beurteilung der Einwirkungen auf bauliche Anlagen gemäß DIN 4150-3
  • Schwingungsmessungen an Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-1
  • Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen gemäß DIN 45672-2
  • Erschütterungsmessungen während einer Sprengung im Tagebau
  • Langzeit- und Überwachungsmessungen mit SMS und/oder EMAIL-Benachrichtigung im Alarm-Fall
  • Mehrkanalige Messungen nach DIN 4150-3 (Fundament und oberste Deckenebene)
  • Erstellung von gerichtsfesten Gutachten

Bauakustik

Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind.

Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w.

Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert.

Wir bieten:
  • Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
  • Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
  • Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
  • Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
  • Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
  • Begleitung des Baufortschrittes
  • Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 VMPA Brandenburg Potsdam Wir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird.   Zur DIN 4109:

Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.


Leistungen

Heizkraftwerk Flensburg Schallimmissionsprognose Schallschutz Akustik Beratung Schallschutz

Immissionsschutz

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei in folgenden Bereichen:
• Gewerbelärm, Baulärm • Windenergieanlagen (WEA) • Freizeitlärm, Gaststättenlärm • Schießlärm • Arbeitsplatzlärm • Verkehrslärm • Maschinenlärm • Lärmkontingentierung • Lärmminderungsplanung

Bauakustik Messung DIN 4109 Berlin Gutachter Schallschutz

Bauakustik

Wir beraten, Planen und Messen in allen Belangen des Luftschalls, des Trittschalls und des Körperschalls – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch bei Außenübertragung. Als zugelassene Schallschutzprüfstelle führen wir Prüfungen der Luft- und Trittschalldämmung am Bau nach DIN 52 210 bzw. DIN ISO 140 durch. Wir messen bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen. Wir erstellen Schallschutznachweise und Gutachten.

ABD-Rote-Rathaus

Schwingungen und Erschütterungen

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen und Erschütterungen auftreten, seit Jahren tätig. Wir sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025für Schwingungen und Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

ABD-Raumakustik

Raumakustik

Die Raumakustik im Bildungswesen ist unserem Büro ein besonderes Anliegen. Wir verfügen über Erfahrung in der raum- und bauakustischen Auslegung von Veranstaltungsräumen, Unterrichtsräumen unterschiedlichster Größe von Klassenzimmern über Seminarräume bis hin zu großen Hörsälen, Mehrzwecksälen, Speisesälen etc.; sowohl in Universitäten, Schulen und KITAs.

Windenergie Berlin Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz

Windenergie

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der Technischen Richtlinie der FGW und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem führen wir Nachweismessungen nach DIN 45680 Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windenergieanlagen durch.

ABD-Maschinenakustik

Maschinenakustik

Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfern.
Unser Schwerpunkt liegt dabei in folgenden Bereichen:
Schallleistungsmessungen mit der Intensitätsmethode • Schwingungs- und Erschütterungsmessungen • Luft- und Körperschallmessungen • Ermittlung von dominanten Frequenzen • Berechnungen von Beurteilungpegeln und Einwirkzeiten • gerichtsfeste Gutachten

Elektroakustik und Beschallung

Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.
Wir bieten auch Limiter des Niederländischen Herstellers Dateq zum Verleih für Veranstaltungen an. –> Mehr Infos


Messstelle nach § 29b BImSchG

Messstellen nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) sind Stellen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Prüfung technischer Geräte und Einrichtungen.

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist spezialisiert auf die Auswertung, Messung und Beurteilung von Geräuschemissionen und -immissionen (u. a. nach TA Lärm, 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung u.a.).

Notifizierte Messtellen werden im ReSyMeSa – Recherchesystem Messstellen und Sachverständige veröffentlicht.

–> zu den Leistungen der Messstelle


Raumakustik

Anforderungen und Empfehlungen an die Raumakustik werden durch DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“, zuletzt aktualisiert im Jahr 2016 definiert.

Empfehlungen für die akustische Gestaltung von Büroräumen -insbesondere Mehrpersonenbüros- werden in VDI 2569 gegeben. Der wichtigste Parameter in der Raumakustik ist die Nachhallzeit, Sie wird im Wesentlichen von der primären Raumstruktur und dem Verhältnis von absorbierenden und reflektierenden Flächen bestimmt. Absorption nimmt Schallenergie aus dem Raum – dies geschieht in der Regel durch Reibung an porösen Oberflächen. Häufigster Fehler bei der raumakustischen Auslegung ist fehlende Absorption im tiefen Frequenzbereich. Dies führt zu langen Nachhallzeiten im tieffrequenten Bereich und zu einem unausgewogenen Klangbild im Raum – der Raum dröhnt.

Wir bieten:
  • Messung raumakustischer Parameter nach ISO 3382-1
  • Raumakustische Auslegung von Konferenzräumen, (Mehrpersonen-) Büros, Callcentern etc.
  • Raumakustisches Design für Konzert- und Mehrzweckhallen, Theater und Tonstudios mit Berücksichtigung der Lautsprechersysteme
  • Berechnung der Nachhallzeit nach DIN EN 12354-6
  • Computergestützte Simulation und Auralisation im 3D-Modell (Raytracing)
  • Messung der Schallabsorptionsgrade im Hallraum nach DIN EN ISO 354
  • Auslegung und Berechnung individueller Absorber (insbesondere Schlitz-, Loch- und Membranabsorber)
  • Produktentwicklung, Messung und Optimierung von Absorber-Prototypen

Planung einer neuen Beschallungsanlage
Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (Jahnsportpark)

Leistungen: Bestandsmessungen, Schallimmissions-Prognose, Planung einer neuen Beschallungsanlage
Kunde: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin
Jahr: 2017-2018

Im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark finden vermehrt wichtige internationale Sportereignisse statt. Dies bedingt die vorhandene Technik auf die aktuellen Standards anzupassen. Das Akustikbüro Dahms wurde mit der Planung einer neuen Beschallungsanlage für die Tribüne und das Spielfeld für das kleine Stadion beauftragt.
Hierzu wurden zunächst Messungen der Schalldruckpegelverteilung und der Sprachverständlichkeit (STI) auf der Publikumsfläche und Immissionsnachweismessungen in Nachbarschaft mit der Bestandsanlage durchgeführt. Die Messungen bildeten die Grundlage für alle weiteren Planungen.

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Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (Jahnsportpark)“


Immissionsschutz

Heizkraftwerk Flensburg Schallimmissionsprognose Schallschutz Akustik Beratung Schallschutz

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bundesweit durch die DAkkS akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen.

Unsere Schwerpunktbereiche im Immissionsschutz umfassen:

  1. Prognosen: Wir erstellen zuverlässige Schallimmissionsprognosen, um potenzielle Lärm- und Erschütterungseffekte vorherzusagen. Diese Prognosen sind von entscheidender Bedeutung für die Planung von Bauvorhaben, Gewerbegebieten und Industrieanlagen etc. Sie ermöglichen es unseren Kunden, frühzeitig geeignete Schallschutzmaßnahmen zu planen und Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
  2. Nachweismessungen: Unsere Ingenieure führen präzise Messungen von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen durch. Diese Messungen dienen dazu, die tatsächlichen Auswirkungen von bestehenden Anlagen und Bauvorhaben zu quantifizieren. Auf dieser Grundlage können wir sicherstellen, dass die gemessenen Werte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  3. Beurteilungen: Wir analysieren und bewerten die Messergebnisse auf fundierte Weise. Diese Beurteilungen ermöglichen es unseren Kunden, die Konformität mit den gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Unser Ziel ist es, klare und verständliche Empfehlungen für den Schallschutz bereitzustellen, um die Umgebungslärmbelastung zu minimieren.
Unsere umfassende Expertise in diesen Schwerpunktbereichen ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für den Immissionsschutz zu entwickeln und unseren Kunden dabei zu helfen, die erforderlichen Standards zu erfüllen und eine bessere Umgebung für alle zu schaffen.

Unsere Erfahrung umfasst die gesamte Bandbreite der Emissions- und Immissionsmessungen im Bereich von Geräuschen und Erschütterungen. Wir bieten präzise Prognosen, umfassende Messungen sowie fundierte Bewertungen und kontinuierliche Überwachungsdienste.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Erstellung von Schallimmissionsprognosen für Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugenehmigungsverfahren und der Erarbeitung von Bebauungsplänen bis hin zur Lärm-Kontingentierung für Gewerbe- und Industriegebiete.

Darüber hinaus bieten wir Empfehlungen für bauliche, gestalterische und planerische Schallschutzmaßnahmen sowie eine umfassende Bewertung der Effektivität von Lärmbekämpfungsmaßnahmen. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Entwicklung von Schallimmissionsplänen gemäß § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einschließlich strategischer Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischer Planungen gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie.

Wir sind auch spezialisiert auf die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms, der für die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden relevant ist. Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, die Lebensqualität in Umgebungen zu verbessern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Einpegelung von Beschallungsanlagen

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt. Einpegelungen werden i.d.R. vorgenommen, wenn das Ordnungsamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen erheben. Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder. Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.

Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf

Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.

Wir bringen die Limiter zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab. Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.

Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.o.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.

Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.


Maschinenakustik

ABD-Maschinenakustik

Die Maschinenakustik ist ein Teilgebiet der Technischen Akustik. Sie befasst sich mit den durch Maschinen verursachten Geräuschen und Möglichkeiten zur Reduzierung oder gezielten Beeinflussung dieser Geräusche.

Die Maschinenakustik befasst sich mit der Analyse und dem Verständnis der physikalischen Vorgänge, die zur Entstehung und Übertragung von technischen Geräuschen führen. Daraus lassen sich Konzepte und Maßnahmen zur technischen Lärmminderung und zur gezielten Geräuschbeeinflussung ableiten. Obwohl es auch Berührungspunkte oder Überschneidungen gibt, grenzt sich die Maschinenakustik somit von anderen Teilgebieten der Technischen Akustik wie z. B. der Bauakustik und Raumakustik, der Strömungsakustik, der Elektroakustik oder der Ultraschallakustik ab.

Ferner ist die Maschinenakustik bemüht, die störenden Geräusche möglichst nah an der Quelle zu bekämpfen und sie gar nicht erst zur Ausbreitung oder Abstrahlung kommen zu lassen.

Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfern.

Wir bieten:


Elektroakustik und Beschallung

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Planung von Lautsprecheranlagen – insbesondere von Sprachalarmanlagen (SAA) gem. DIN VDE 0833-4 und Elektroakustische Notfallwarnsysteme gem. DIN EN 60849 (neu: DIN EN 50849 VDE 0828-1:2017-11) für öffentliche Gebäude (Schulbauten, Verwaltungs-und Gerichtsgebäude sowie Sportanlagen).

Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.

Wir bieten: