Schlagwort: Sachverständiger Schallschutz

Bauakustik

Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind.

Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w.

Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert.

Wir bieten:

  • Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
  • Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
  • Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
  • Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
  • Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
  • Begleitung des Baufortschrittes
  • Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen

Wir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird. Zur DIN 4109:

Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.