Glossar

DIN 15905-5

DIN 15905-5  „Veranstaltungstechnik – Tontechnik – Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik“

Das Publikum darf in einem Beurteilungszeitraum von 30 Minuten einem Mittelungspegel von max. 99 dB(A) ausgesetzt sein. Der Wert für den Spitzenpegel  LCpeak darf zu keinem Zeitpunkt 130 dB(C) überschreiten.

Diese Werte gelten für die lautesten Publikumsplätze (i.d.R. im Nahbereich der Lautsprecher) und werden mit Korrekturfaktoren auf den tatsächlichen Messort (i.d.R. am F.O.H.) umgerechnet. Die Korrektur muss vor Messung der Veranstaltung ermittelt werden.

Wir bieten die Messung und Protokollierung gem. DIN 15905-5 mit webgestützter Messtechnik an.


Trittschallmessung

Die Trittschalldämmung ist die Schalldämmung von Trittschall. Trittschall ist eine besondere Form von Körperschall und entsteht insbesondere beim Begehen von Fußböden und Treppen, beim Bewegen von Gegenständen, Rücken von Stühlen und anderen Möbeln. Der durch laufende und hüpfende Kinder hervorgerufene Trittschall kann unter Umständen stärker wahrgenommen werden als der von schwereren Personen erzeugte Trittschall. Der Trittschallschutz beeinflusst die Wohnqualität, indem er Lärmbelästigungen und negative Gesundheitsauswirkungen verringert.

Eine angemessene Trittschalldämmung wird heute in der Regel durch die Ausführung eines schwimmenden Estrichs erreicht, der auf einer flexiblen Trittschalldämmschicht ausgebracht wird. Etwas weniger wirksam ist die Verwendung einer Trittschalldämmschicht unmittelbar unter dem Bodenbelag, etwa einem Laminat- oder Dielen- oder Parkettboden, oder die Nutzung eines weichfedernden Bodenbelags wie einem Teppichboden.
[Quelle: Wikipedia]

Gemessen wird der Trittschall als absoluter Pegel im Empfangsraum. Die Anregung des Bauteils erfolgt mit dem Normhammerwerk im Senderaum.

Unserer Leistungen zum Thema Trittschallmessung:

https://akustikbuero.de/ABD/leistungen/bauakustik/


SCHALLDÄMMUNG

SCHALLDÄMMUNG ist nicht zu verwechseln mit SCHALLABSORPTION!


DIN 4109

„Schallschutz im Hochbau“

In einigen Bundesländern ist diese Ausgabe als Technische Baubestimmung bereits eingeführt und damit verbindlich.

Aus dem Amtsblatt für Brandenburg – Nr . 45 vom 7 . November 2018 heißt es:

Abweichend zur Verwaltungsvorschrift, laufende Nummer A5.2.1 gilt die DIN 4109-1:2018-01 als Technische Baubestimmung.
Als weitere Maßgabe gemäß §86a Absatz 2 der Brandenburgischen Bauordnung gelten nachfolgende Anlagen A5.2/1 bis A5.2/4:Anlage A 5.2/1 zur DIN 4109-1

  1.  Zu Abschnitt 7 .1: Sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges > 50 dB betragen muss beziehungsweise bei einem Maßgeblichen Außenlärmpegel > 80 dB sind die Anforderungen im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
  2.  Zu Abschnitt 8, Tabelle 8: Die Anforderungen in Tabelle 8, Zeilen 3 .3, 3 .4, 5 .1 und 5 .2 sind nur einzuhalten, sofern es sich bei den schutzbedürfti-gen Räumen um Wohn-, Schlaf- oder Bettenräume gemäß DIN 4109-1, Abschnitt 3 .16 handelt .
  3.  Zu den Abschnitten 7, 8 und 9: Bei baulichen Anlagen, die nach Tabelle 9, Zeilen 3 und 4 einzuordnen sind, ist die Einhaltung des geforderten Schalldruckpegels durch Vorlage von Messergebnissen nachzu-weisen .

Das Gleiche gilt für die Einhaltung des geforderten Schalldämm-Maßes bei Bauteilen nach Tabelle 8 und bei Außenbauteilen,
an die Anforderungen entsprechend Ab-schnitt 7.1 gestellt werden, sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges ≥ 50 dB betragen muss
beziehungsweise bei einem maßgeblichen Außenlärm-pegel La > 80 dB.

Diese Messungen sind unter Beachtung von DIN 4109-4:2016-07 von bauakustischen Prüfstellen durchzuführen, die entweder nach § 24 Satz 1 Nummer 1 der Brandenburgischen Bauordnung anerkannt sind oder in einem Verzeichnis über „anerkannte Schallschutzprüfstellen“ bei dem Verband der Materialprüfungsanstalten VMPA* geführt werden…

* Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) e. V. Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin (www .vmpa .de)“

Unsere Leistungen zum Thema:

https://akustikbuero.de/ABD/leistungen/bauakustik/


DIN VDE V 0827

DIN VDE V 0827-1:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“

DIN VDE V 0827-2:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.


DIN EN ISO 9614-2

DIN EN ISO 9614-2″Akustik – Bestimmung der Schalleistungspegel von Geräuschquellen aus Schallintensitätsmessungen“
– Teil 2: Messung mit kontinuierlicher Abtastung
Deutsche Fassung EN ISO 9614-2


AVV Baulärm

AVV Baulärm – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.

Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern entstehen,

wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt.

Die AVV Baulärm enthält neben Immissionsrichtwerten das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels.