Immission (von lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Umweltrecht und in der Ökologie vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung und weiteren Emissionen auf die Umwelt.
[Quelle: Wikipedia]
Seit 2015 in Kraft, regelt in Berlin die zulässigen Lärmimmissionen für Veranstaltungen im Freien und gibt den Ausführungsvorschriften zum Landesimmissionschutzgesetz AVLImschG rechtsverbindlichen Charakter.
https://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo17-208.pdf
Derzeit wird über eine Verschärfung der zulässigen Immissionen für Veranstaltungen mit Einwirkzeiten > 5 Stunden diskutiert: