Schlagwort: TA-Lärm

Immission

Immission (von lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Umweltrecht und in der Ökologie vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung und weiteren Emissionen auf die Umwelt.

[Quelle: Wikipedia]


Emission

Emission (von lateinisch emittere ‚herausschicken, -senden‘), im Deutschen Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Teilchen, Stoffen, (Schall-)Wellen oder Strahlung in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission bewirkt eine Immission (Einwirkung).

[Quelle: Wikipedia]


VeranstLärmVO

Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien
Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO

Seit 2015 in Kraft, regelt in Berlin die zulässigen Lärmimmissionen für Veranstaltungen im Freien und gibt den Ausführungsvorschriften zum Landesimmissionschutzgesetz AVLImschG rechtsverbindlichen Charakter.

https://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo17-208.pdf

Derzeit wird über eine Verschärfung der zulässigen Immissionen für Veranstaltungen mit Einwirkzeiten > 5 Stunden diskutiert:

Berliner Morgenpost 14.2.2019

Berliner Morgenpost 18.3.2019