Als Normhammerwerk wird ein Gerät bezeichnet, das durch Erzeugung von Geräuschen zur Messung der Schalldämmung von Decken bei der Untersuchung auf Trittschall und Gehschall auf Fußböden nach den Normen ISO 140, DIN 52210 und EN 16205 dient. Die kompakte Bauform besteht im Wesentlichen aus einem elektromagnetischen Hammer-Antrieb, wobei der Antrieb selbst nahezu keine signifikanten Eigengeräusche erzeugt. Ein Norm-Hammerwerk ist in der Norm EN ISO 140-6 beschrieben.
[Quelle: Wikipedia]
ISO 717
Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen – Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 717-1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 717-1:2013
Dieser Teil von DIN EN ISO 717 legt Einzahlangaben für die Luftschalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen, wie Wänden, Decken, Türen und Fenstern, fest, berücksichtigt die verschiedenen Schallpegelspektren verschiedener Geräuschquellen, wie die für Geräusche in einem Gebäude und die für Verkehrsgeräusche außerhalb eines Gebäudes, und enthält Regeln für die Ermittlung dieser Einzahlangaben aus den Ergebnissen von Messungen in Terz oder Oktavbändern nach ISO 10140-2, ISO 140-4 und ISO 140-5. Die Einzahlangaben nach diesem Teil von DIN EN ISO 717 sind für die Bewertung der Luftschalldämmung und für die Vereinfachung der Formulierung von akustischen Anforderungen in Bauvorschriften vorgesehen. Zum Zwecke der Angabe der Unsicherheit ist die Ermittlung einer zusätzlichen Einzahlangabe in 0,1-dB-Schritten enthalten (ausgenommen sind die Spektrum-Anpassungswerte). Die erforderlichen numerischen Werte dieser Einzahlangaben werden für verschiedene Bedürfnisse festgelegt. Grundlage für die Einzahlangaben sind Ergebnisse aus Messungen in Terzbändern oder in Oktavbändern. Bezüglich der Messungen in Prüfständen nach DIN EN ISO 10140 sollten Einzahlangaben nur auf der Grundlage von Terzbändern berechnet werden. Diese Norm wendet sich an Hersteller von Bauprodukten sowie an unabhängige Prüfstellen, die bauakustische Messungen durchführen. Für diese Norm ist das Gremium NA 062-02-31 AA „Schalldämmung und Schallabsorption, Messung und Bewertung“ im DIN zuständig.
VeranstLärmVO
Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien
Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO
Seit 2015 in Kraft, regelt in Berlin die zulässigen Lärmimmissionen für Veranstaltungen im Freien und gibt den Ausführungsvorschriften zum Landesimmissionschutzgesetz AVLImschG rechtsverbindlichen Charakter.
https://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo17-208.pdf
Derzeit wird über eine Verschärfung der zulässigen Immissionen für Veranstaltungen mit Einwirkzeiten > 5 Stunden diskutiert: