Schlagwort: Gideon Krumbach

Überwachungsmessungen Plan:et C Festival (Fusion klein) 2021

Nach zwei Jahren Pause konnten wir den vorsichtigen Neustart der Fusion 2021 messtechnisch begleiten.

Das Festival wurde im Jahr 2021 als Plan:et C in drei Teilen mit aufwendigem Hygiene- und Testkonzept durchgeführt. Wir wurden beauftragt das Festival messtechnisch zu begleiten.

Es kam unser Überwachungssystem NickSoundScape mit drei Dauermessstationen an den Immissionsorten und fünf Messstationen an den Bühnen zum Einsatz.

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Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf

Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir ab sofort zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.

Wir bringen die Geräte zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab.

Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.

Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.O.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.

Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.


Einpegelung von Musikanlagen

Einpegelung von Beschallungsanlagen Limitierung Versiegelung Verplombung

 

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Musikanlagen in Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt.
Die Einpegelung von Musikanlagen wird i.d.R. nötig, wenn das Ordnungsamt, Bauamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen und Bescheiden erheben.
Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder.
Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.
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