Schlagwort: DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“

Windenergie

Windenergie Berlin Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz DIN 61400-11, FGW,

Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende.

Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.
Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffene Anwohner häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.

Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windekraftanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WKA nachzuweisen, dass die geplanten WKA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Wir erarbeiten Immissionsgeräuschprognosen und für das Genehmigungsverfahren für den Neubau von Windparks oder für das Repowering.

WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung

In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der Technischen Richtlinie der FGW und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll.
Außerdem führen wir Nachweismessungen nach DIN 45680Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionenin und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windkraftanlagen durch.