Lars Kopischke
Geschäftsführung, Buchhaltung, Finanzen und Projektmanagement
Telefon: +49-331-983940-11
eMail: kopischke@akustikbuero.de
Lars Kopischke hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
Lars Kopischke
Geschäftsführung, Buchhaltung, Finanzen und Projektmanagement
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eMail: kopischke@akustikbuero.de
Lars Kopischke hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
Justus Weber
Stellvertr. Geschäftsführung, Buchhaltung, Personal und Projektmanagement
Telefon: +49-331-983940-00
eMail: weber@akustikbuero.de
Justus Weber hat folgende Links ausgewählt:
Dipl.-Ing. Jörg Kepper
Fachl. Verantwortlicher der
Messstelle nach § 29b BImSchG
für Geräusche und Erschütterungen.
Leiter Immissionsschutz
Telefon: +49-331-983940-12
eMail: kepper@akustikbuero.de
Jörg Kepper hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
Dipl.-Ing. (FH) Lucas Vaitekunas
Stellvertr. fachl. Verantwortlicher der
Messstelle nach § 29b BImSchG
für Geräusche und Erschütterungen
Telefon: +49-331-983940-19
eMail: vaitekunas@akustikbuero.de
Lucas Vaitekunas hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
Dipl.-Ing. (FH) Holger Linow
Technischer Mitarbeiter
Projekt-Bearbeiter im
Schallimmissionsschutz und in der
Bau- und Maschinenakustik
Telefon: +49-331-983940-15
eMail: linow@akustikbuero.de
Holger Linow hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
Dipl.-Ing. Korneliusz Kraus
Technischer Mitarbeiter
Projekt-Bearbeiter im
Schallimmissionschutz,
Schwingungen und Erschütterungen
Telefon: +49-331-983940-21
eMail: kraus@akustikbuero.de
Korneliusz Kraus hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
M.Sc. Jeannine Zienert
Technische Mitarbeiterin
Schallimmissionsschutz
Geräuschimmissionsprognosen und
Innovationsassistentin
Telefon: +49-331-983940-17
eMail: zienert@akustikbuero.de
Jeannine Zienert hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz.
Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffenen Bürgern häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.
Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windenergieanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WEA nachzuweisen, dass die geplanten WEA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei die Erstellung von Immissionsgeräuschprognosen für das Genehmigungsverfahren von Windparks, sowie für Neubauprojekte und Repowering-Maßnahmen.
In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Emissions- und Immissionsnachweismessungen nach der Technischen Richtlinie der FGW Rev.19 und nach der DIN EN 61400-11 (Edition 2.1 und 3.0) durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Es ist uns auch möglich, Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ in und an der Wohnbebauung, hervorgerufen von WEA, durchzuführen.
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Leistungen: Schallimmissionsprognose für den Wertstoffhof
Kunde: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Jahr: 2018
Die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH plant einen Umbau des Wertstoffhofes in Teltow.
In der Mitte des Geländes soll eine Rampe gebaut werden.
Die Kunden befahren mit Ihrem Fahrzeug die Rampe und werfen von dort Ihre Abfälle in die Container.
Zur Verdichtung der Einwurfgüter in den Containern kommt ein Rollpacker zum Einsatz.
Im Rahmen des diesbezüglichen Genehmigungsverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt.