Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren
DIN EN ISO 3382-2
Akustik – Messung von Parametern der Raumakustik – Teil 2: Nachhallzeit in gewöhnlichen Räumen
DIN EN ISO 354
Akustik – Messung der Schallabsorption in Hallräumen.
DIN EN 12354-6
Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften – Teil 6: Schallabsorption in Räumen
Erschütterungsprognose
Wenn geplante Erschütterungs-Quellen auf bestehende Bebauung oder wenn bekannte und bestehende Erschütterungs-Quellen auf geplante Bebauung einwirken könnten, besteht grundsätzlich Bedarf für eine Prognose der Erschütterungs-Immissionen. Nur durch eine solche Abschätzung kann dann geklärt werden, ob die zulässigen Immissionswerte eingehalten werden oder ob schon in der Planungsphase Minderungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Hinweise auf die in einer Erschütterungs-Prognose zu beachtenden Rahmenparameter sind in der DIN 4150-1: Erschütterungen im Bauwesen – Vorermittlung von Schwingungsgrößen enthalten.
DIN 4150-1
Erschütterungen im Bauwesen – Teil 1: Vorermittlung von Schwingungsgrößen
Im Immissionsschutz werden Schwingungen von festen Körpern im Frequenzbereich von 1 Hertz bis 80 Hertz als Erschütterungen bezeichnet. Abhängig von der Schwingungsamplitude und der Frequezzusammensetzung können durch Erschütterungen Menschen belästigt aber auch gesundheitlich beeinträchtigt, empfindliche Anlagen gestört oder Gebäude beschädigt werden. Erschütterungen gelten als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von §3 Abs. 1 BImSchG, wenn Sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Das BImSchG nennt in §3 Abs. 2 u.a. Erschütterungen explizit als Beispiel für Immissionen im Sinne dieses Gesetztes. Von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) wurden Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen herausgegeben. Auf deren Grundlage können nachfolgende Normen als antizipierte Sachverständigengutachten zur Konkretisierung des Begriffs der schädlichen Umwelteinwirkung herangezogen werden.
DIN 4150-2
DIN 4150 Teil 2: „Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“
Messgrößen
Gemessen wird die Schwinggeschwindigkeit: v(t) in den Richtungen x, y (horizontal) und z (vertikal). Für die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen auf Menschen erfolgt eine Frequenzbewertung der Schwinggeschwindigkeit über eine Filterfunktion nach DIN 45669-1. Der Effektivwert des in Echtzeit frequenzbewerteten Signals KBF(t) wird mit aufgezeichnet.
Bei der Ermittlung von KBF – bewerteten Größen liegen die messtechnisch bedingte Unsicherheiten erfahrungsgemäß bei 15 %.
Beurteilungsgrößen
- KBFmax – Maximal bewertete Schwingstärke:
Maximaler Effektivwert der frequenzbewerteten Schwinggeschwindigkeit KBF(t) in der horizontalen und vertikalen Schwingungsebene, der während des jeweiligen Messabschnittes (einmalig oder wiederholt) auftritt und der zu untersuchenden Ursache zuzuordnen ist. - KBFTi – Taktmaximalwert:
Die Messzeit wird in Takte von je T = 30 s eingeteilt. Jedem dieser Takte wird der darin erreichte Maximalwert der bewerteten Schwingstärke KBF(t) zugeordnet (Index i entspricht der Taktnummer). Takte mit einem Maximalwert von KB < 0,1 werden mit dem Wert 0 belegt. - KBFTr – Beurteilungs-Schwingstärke:
Über die Beurteilungszeit (Tag bzw. Nacht) ermittelter Taktmaximal-Effektivwert unter Berücksichtigung eines Gewichtsfaktors für Einwirkungen, die in den Ruhezeiten auftreten. - vmax – Maximale Schwinggeschwindigkeit:
Betragsmaximalwert der Schwinggeschwindigkeit innerhalb eines Messabschnittes
DIN 4150-3
DIN 4150 Teil 3: „Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen“
In DIN 4150-3 werden Anhaltswerte bezüglich einer möglichen schädigenden Einwirkung auf bauliche Anlagen angegeben. Diese Anhaltswerte gelten als Maßstab dafür, ob durch die direkte Erschütterungseinwirkung Risse in Gebäuden auftreten können.
Wegen der Komplexität der physikalischen Zusammenhänge sind es keine strikten Grenzwerte, sondern es wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass bei Einhaltung dieser Werte keine Schäden auftreten. Die Akustikbüro Dahms GmbH führt sowohl kurzzeitige Probemessungen, als auch Dauermessungen über längere Zeiträume durch. Dabei werden die Schwinggeschwindigkeiten für die drei Raumrichtungen beim Überschreiten eines Schwellwertes digital gespeichert.
Je nach Anwendung ist eine Alarmierung per SMS/eMail bei erhöhten Werten möglich. Dies ist auf Baustellen mit angrenzender Bebauung empfehlendswert!
DIN 45672-2
Schwingungsmessung an Schienenverkehrswegen – Teil 2: Auswerteverfahren