Schlagwort: Büro Schallschutz

Bauakustik

Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind.

Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w.

Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert.

Wir bieten:

  • Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
  • Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
  • Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
  • Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
  • Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
  • Begleitung des Baufortschrittes
  • Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen

Wir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird. Zur DIN 4109:

Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.


Immissionsschutz

Heizkraftwerk Flensburg Schallimmissionsprognose Schallschutz Akustik Beratung Schallschutz

Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist bundesweit durch die DAkkS akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen.

Unsere Schwerpunktbereiche im Immissionsschutz umfassen:

  1. Prognosen: Wir erstellen zuverlässige Schallimmissionsprognosen, um potenzielle Lärm- und Erschütterungseffekte vorherzusagen. Diese Prognosen sind von entscheidender Bedeutung für die Planung von Bauvorhaben, Gewerbegebieten und Industrieanlagen etc. Sie ermöglichen es unseren Kunden, frühzeitig geeignete Schallschutzmaßnahmen zu planen und Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
  2. Nachweismessungen: Unsere Ingenieure führen präzise Messungen von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen durch. Diese Messungen dienen dazu, die tatsächlichen Auswirkungen von bestehenden Anlagen und Bauvorhaben zu quantifizieren. Auf dieser Grundlage können wir sicherstellen, dass die gemessenen Werte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  3. Beurteilungen: Wir analysieren und bewerten die Messergebnisse auf fundierte Weise. Diese Beurteilungen ermöglichen es unseren Kunden, die Konformität mit den gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Unser Ziel ist es, klare und verständliche Empfehlungen für den Schallschutz bereitzustellen, um die Umgebungslärmbelastung zu minimieren.
Unsere umfassende Expertise in diesen Schwerpunktbereichen ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für den Immissionsschutz zu entwickeln und unseren Kunden dabei zu helfen, die erforderlichen Standards zu erfüllen und eine bessere Umgebung für alle zu schaffen.

Unsere Erfahrung umfasst die gesamte Bandbreite der Emissions- und Immissionsmessungen im Bereich von Geräuschen und Erschütterungen. Wir bieten präzise Prognosen, umfassende Messungen sowie fundierte Bewertungen und kontinuierliche Überwachungsdienste.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Erstellung von Schallimmissionsprognosen für Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugenehmigungsverfahren und der Erarbeitung von Bebauungsplänen bis hin zur Lärm-Kontingentierung für Gewerbe- und Industriegebiete.

Darüber hinaus bieten wir Empfehlungen für bauliche, gestalterische und planerische Schallschutzmaßnahmen sowie eine umfassende Bewertung der Effektivität von Lärmbekämpfungsmaßnahmen. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Entwicklung von Schallimmissionsplänen gemäß § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einschließlich strategischer Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischer Planungen gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie.

Wir sind auch spezialisiert auf die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms, der für die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden relevant ist. Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, die Lebensqualität in Umgebungen zu verbessern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Einpegelung von Beschallungsanlagen

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt. Einpegelungen werden i.d.R. vorgenommen, wenn das Ordnungsamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen erheben. Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder. Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.

Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf

Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.

Wir bringen die Limiter zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab. Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.

Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.o.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.

Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.