Leistungen: Arbeitsschutz, Messung von Lärm und Vibrationen gemäß LärmVibrationsArbSchV und Lärmminderungsprogramm
Kunde: TRV Buschhaus EEW Energy from Waste Helmstedt GmbH
Jahr: 2017

Abfallverbrennungsanlage TRV Buschhaus Akustik Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchVEEW Energy from Waste (EEW) ist Deutschlands führendes Unternehmen in der Erzeugung umweltschonender Energie aus der thermischen Abfallverwertung. EEW entwickelt, errichtet und betreibt thermische Abfallverwertungsanlagen. In den derzeit 18 Anlagen der Unternehmensgruppe in Deutschland und im benachbarten Ausland können jährlich rund 4,7 Millionen Tonnen Abfall energetisch verwertet werden.  Eine der größten Abfallverbrennungsanlagen in diesem einzigartigen Verbund ist die TRV Buschhaus zwischen Helmstedt und Schöningen gelegen. Sie deckt den Elektrizitätsbedarf von etwa 84.000 Haushalten. EEW beauftragte uns mit der Durchführung von Schall- und Schwingungsmessungen entsprechend der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV).

Zu untersuchen waren alle Arbeitsstätten in folgenden Anlagenbereichen:

  • Abfall- und Schlackebunker mit angeschlossenem Kompressorraum
  • Schaltanlagenbereiche
  • Kesselhaus mit drei Verbrennungslinien
  • Drei offen aufgestellte nasse Abgasreinigungslinien
  • Maschinenhaus mit Dampfturbine, Generator, Haupt- und Hilfskondensator
  • Nasskühlanlage, Kühlwasserpumpenhaus
  • Maschinentrafo
  • Reststoffverladehalle

Hierzu wurden flächendeckend Mittelungspegel in den vorgenannten Bereichen ermittelt und die Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h der Beschäftigten auf Basis der Messwerte und unter Einbeziehung der individuellen Expositionszeiten berechnet. Bezüglich der messtechnisch ermittelten Vibrationen war zu beurteilen, ob die Auslösewerte für Ganzkörpervibrationen in x- und y-Richtung als auch in z-Richtung eingehalten werden.

Mit der Dokumentation der Messungen liegt dem Anlagenbetreiber nun ein vollständiges schall- und schwingungstechnisches Kataster vor. Dies ist eine wesentliche Grundlage der Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den Beschäftigten und ist die Basis für effiziente und zielgerichtete Schallschutzmaßnahmen – oder wie in diesem Fall, dass diese bereits erfolgreich umgesetzt wurden.