Glossar

Immissionsschutz

Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.


Immission

Immission (von lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Umweltrecht und in der Ökologie vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung und weiteren Emissionen auf die Umwelt.

[Quelle: Wikipedia]


Emission

Emission (von lateinisch emittere ‚herausschicken, -senden‘), im Deutschen Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Teilchen, Stoffen, (Schall-)Wellen oder Strahlung in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission bewirkt eine Immission (Einwirkung).

[Quelle: Wikipedia]


Normhammerwerk

Als Normhammerwerk wird ein Gerät bezeichnet, das durch Erzeugung von Geräuschen zur Messung der Schalldämmung von Decken bei der Untersuchung auf Trittschall und Gehschall auf Fußböden nach den Normen ISO 140, DIN 52210 und EN 16205 dient. Die kompakte Bauform besteht im Wesentlichen aus einem elektromagnetischen Hammer-Antrieb, wobei der Antrieb selbst nahezu keine signifikanten Eigengeräusche erzeugt. Ein Norm-Hammerwerk ist in der Norm EN ISO 140-6 beschrieben.
[Quelle: Wikipedia]


DIN EN ISO 354

Akustik – Messung der Schallabsorption in Hallräumen


ISO 3382-1

Akustik – Messung von Parametern der Raumakustik – Teil 1: Aufführungsräume


DIN EN 12354-6

Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften – Teil 6: Schallabsorption in Räumen


DIN EN 61400-11


DIN 45672-2


DIN 45672-1