Schlagwort: DIN 4109

Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day 2021

Am 28. April 2021 findet der 24. „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ statt.
In Deutschland ist der „Tag gegen Lärm“ eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.).

Anlässlich des „Tag gegen Lärm“ 2021 veranstalten wir ein Online-Seminar mit den Themen

 „ Wir wollen doch keinen Konzertsaal bauen“
Raumakustik – verstehen

und

Schall sehen – mit der Akustischen Kamera

Es erwartet Sie ein spannender Nachmittag mit praxisnahen Vorträgen zum Thema Raumakustik und Schallschutz.

Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Fachplaner in den unterschiedlichsten Projekten, kennen wir die Unsicherheiten bei Planern, Bauherren und Ämtern im Umgang mit dem Thema Raumakustik. Oft stellen sich Fragen, welche Zielvorgaben für die raumakustische Gestaltung gelten? – insbesondere bei Schulen, Kitas und Büros: Wann ist welches Regelwerk verbindlich anzuwenden? Wie aufwändig ist die Erstellung eines raumakustischen Konzeptes, wie ist der optimale Projektablauf ….etc.

Agenda:

  • Einführung – Schallausbreitung im Raum
  • Begriffsklärung (Schalldämpfung/Schalldämmung, Nachhall/Echo, Sprachverständlichkeit …)
  • Ziele der Raumakustik
  • Relevante Regelwerke (DIN 18041, ASR 3.7, VDI 2569)
  • Funktionsweisen unterschiedlicher Schallabsorber
  • Raumakustische Konzepte
  • ausgewählte Projekte mit Klangbeispielen

Referent: Peter Rahe (ehemaliger Mitarbeiter der AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH)

Zielgruppe: Architekten, Bauherren, Mitarbeiter in Bau- und Schulämtern, Schulleiter, Pädagogen…

Im Anschluss werden wir unser neustes „Spielzeug“, die Akustische Kamera in Aktion zeigen.
Mit diesem Messgerät können z.B. Schallbrücken in und an Gebäuden sichtbar gemacht werden.

Referent: Lucas Vaitekunas, Projektingenieur Schallimmissionsschutz, Akustikbüro Dahms GmbH

 

Beginn: 14:00 Uhr

Dauer: ca. 2 Stunden

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Bauakustische Güteprüfungen

bauakustische Schallbrücke Treppenpodest DIN 4109 Akustiker

Leistungen: Bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile eines größeren Geschosswohnungsneubaus
Kunde: vertraulich
Jahr: 2017

Im Zuge der Abnahme mehrerer Geschosswohnungsbauten in Potsdam wurden wir vom Bauträger beauftragt, bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile vorzunehmen. Dazu gehörten Luftschalldämmungsmessungen an Geschosstrenndecken, Wohnungstrennwänden, Treppenhaustrennwänden, Wohnungseingangstüren und Fenstern sowie Trittschallmessungen von Geschosstrenndecken und Treppen inkl. Treppenpodesten, die getrennt ausgewertet wurden. Ferner wurden normgerechte Schallmessungen zu Geräuschen von Aufzügen und Wasser- bzw. Abwasserinstallationen vorgenommen.

weiterlesen „Bauakustische Güteprüfungen“


07. Mai 2018 Seminar: Schallschutz im Hochbau – Die neue DIN 4109

Zielgruppe:

ArchitektInnen Planung und Bauleitung, IngenieurInnen und weitere PlanerInnen

Lernziel:
Es geht darum, was sich durch die Veröffentlichung der 2016 neu gefassten DIN 4109 mit allen zugehörigen Teilen bei ihrer Verwendung in der Planung und am Bau ändert. Die gesamte Nachweismethode für den Schallschutz ist durch die Neufassung neu definiert worden. Derzeit (Mai 2018) ist die alteFassung aus 1989 mit Änderungen und Berichtigungen noch genehmigungsrelevant (obwohl sie als Norm bereits zurückgezogen ist), weil die Bundesländer die neue Fassung noch nicht als baurechtlich verbindlich per Erlass verabschieden konnten. Dafür ist der Weg jetzt jedoch frei.
Insofern wird der aktuelle Stand dazu beim Seminartermin besprochen. Es werden die Anforderungen, wie sie in der neuen DIN 4109-1:2016 gefasst sind (und in 01-2018 nochmals überarbeitet veröffentlicht wurden), den bisher geltenden Anforderungen gegenübergestellt. Dabei wird diskutiert, wann die hier definierten „Mindestanforderungen“ überhaupt anwendbar sind.

Des Weiteren wird darauf eingegangen, in welchen Fällen „Erhöhter Schallschutz“ rechtlich gesehen anzuwenden ist und was dies in der Planung für Auswirkungen hat. Die Frage, wie bspw. der BGH ein Niveau des erhöhten Schallschutzes mindestens sieht, wird diskutiert und an Hand von Hörbeispielen verdeutlicht. Dann wird auf die Frage eingegangen, wie „erhöhter Schallschutz“ im Planungsverfahren korrekt vereinbart werden kann. Das neuere Nachweisverfahren (Teil DIN 4109-2 wurde ebenfalls 2016 in erster Fassung veröffentlicht und in 01-2018 aktualisiert) wird an einigen Beispielen im Hinblick auf Luftschalldämmung, Trittschalldämmung und dem Schutz vor Außenlärm verdeutlicht.

Wo liegen die Vorteile des neuen Verfahrens? Welches sind die Unterschiede bei Massiv- und Leichtbauweise? Abschließend werden Fehlerquellen am Bau und deren bauakustische Auswirkungen an Beispielen erläutert. Diese werden in Teilen auch mit Hilfe von Messergebnissen und Hörbeispielen vorgestellt. Die bauakustischen Messmethoden werden kurz vorgestellt. Die technische und die rechtliche Ausgangssituation des Schallschutzes ist derzeit deutlichen Veränderungen unterworfen. Um darauf angemessen reagieren zu können, zeigt das Seminar Handlungsmöglichkeiten und Notwendigkeiten auf. Des Weiteren liegt ein Fokus auf der Vermeidung von Fehlern und der Information über die Schallausbreitung am Bau.

 

Termin:
Mo, 07. Mai 2018 
15:00 bis 18:00
Ort:
Geschäftsstelle, Kurfürstenstr. 52, 14467 Potsdam
Veranstalter:
Brandenburgische Architektenkammer
Referent:
Dipl.-Ing. Dieter Brockmeyer, Akustikbüro Dahms
Anmeldung über:

Bauakustik

Bauakustik Messung DIN 4109 Berlin Gutachter Schallschutz Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind. Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w. Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert. Wir bieten:
  • Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
  • Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
  • Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
  • Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
  • Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
  • Begleitung des Baufortschrittes
  • Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 VMPA Brandenburg PotsdamWir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird.   Zur DIN 4109: Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.

Leistungen

Windenergie Potsdam Brandenburg Akustiker Gutachter Schhallschutz

Immissionsschutz

Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei in folgenden Bereichen:
• Gewerbelärm, Baulärm • Windenergieanlagen (WEA) • Freizeitlärm, Gaststättenlärm • Schießlärm • Arbeitsplatzlärm • Verkehrslärm • Maschinenlärm • Lärmkontingentierung • Lärmminderungsplanung

Bauakustik Messung DIN 4109 Berlin Gutachter Schallschutz

Bauakustik

Wir beraten, Planen und Messen in allen Belangen des Luftschalls, des Trittschalls und des Körperschalls – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch bei Außenübertragung. Als zugelassene Schallschutzprüfstelle führen wir Prüfungen der Luft- und Trittschalldämmung am Bau nach DIN 52 210 bzw. DIN ISO 140 durch. Wir erstellen Schallschutznachweise und Gutachten.

Lollapalooza Festival Lärm Immissionnschutz Berlin Brandenburg Gutachten Messung

Elektroakustik-Beschallung

Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.

Raumakustik, Kammemusiksaal

Raumakustik

Die Raumakustik im Bildungswesen ist unserem Büro ein besonderes Anliegen. Wir verfügen über Erfahrung in der raum- und bauakustischen Auslegung von Veranstaltungsräumen, Unterrichtsräumen unterschiedlichster Größe von Klassenzimmern über Seminarräume bis hin zu großen Hörsälen, Mehrzwecksälen, Speisesälen etc.; sowohl in Universitäten, Schulen und KITAs.

Schwingungen-und-Erschütterungen-cut

Schwingungen - Erschütterungen

Wir sind bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen auftreten, seit Jahren tätig und sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025 für Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

ABD-Verdichter-Maschinenakustik

Maschinenakustik

Die Maschinenakustik befasst sich mit den durch Maschinen verursachten Geräuschen und Möglichkeiten zur Reduzierung oder gezielten Beeinflussung dieser Geräusche. Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schall- und Schwingungsschutzmaßnahmen.


Unsere Firmengeschichte

Das Akustikbüro Dahms wurde am 01.04.1991 von Dipl.-Ing. Gerhard Dahms in Potsdam gegründet. In den ersten Jahren waren wir überwiegend im Bereich Immissionsschutz tätig. Es folgten ab 1993 Aufgaben im Bereich der Bau- und Raumakustik sowie der Schwingungstechnik. Seit dem Jahr 1998 entwickelten sich auch Aufgabenfelder aus dem Bereich der Industrie- und Maschinenakustik, sowie auf dem Gebiet von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Am 01.07.2015 wurde das Büro im Zuge eines Management-Buy-Out von Jörg Kepper, Lars Kopischke und Andreas Elwing übernommen und in eine GmbH umgewandelt.

Wir sind  ein Team von z.Zt. 13 Mitarbeitern aus verschiedenen Fachrichtungen und können alle Fachgebiete der Akustik abdecken.

Unsere Auftraggeber sind aus der Industrie, dem Handel, Gewerbe und Handwerk, der Gastronomie und Kultur, sowie aus dem privaten Bereich. Aber auch öffentliche Auftraggeber wie z.B.: Landesbauämter, Ämter für Verkehrs- und Wasserstraßen, Bauämter in Städten und Gemeinden gehören zu unserem Kundenstamm. Um umfangreiche oder fachlich übergreifende Projektaufgaben, die unser Leistungsspektrum überschreiten, zu lösen, kooperieren wir mit anderen Ingenieurbüros.

Die Mitarbeiter des Büros nehmen regelmäßig an Fachtagungen und Weiterbildungsseminaren des VDI, VBI der DEGA, der DAL usf. teil und halten Kontakt mit Fachkollegen auf nationaler und internationaler Ebene. Hieraus ergibt sich eine stetige Steigerung der Fachkompetenz wodurch wir gleichzeitig hohen Leistungsanforderungen genügen. In diesem Zusammenhang ist auch das 2005 fertiggestellte und in die Betriebsabläufe eingeführte Qualitätsmanagement­System nach DIN EN ISO/IEC 17025 anzuführen.

Wir sind bundesweit durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierte und vom Land Brandenburg bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen. Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-20065-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Außerdem sind wir als VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 ebenfalls bundesweit qualifiziert und werden im Verzeichnis der VMPA anerkannten Schallschutzprüfstellen unter der Nummer VMPA-SPG-151-97-BB geführt.

Zwei unserer Mitarbeiter sind bei der Brandenburgischen Ingenieurskammer als Mitglieder geführt und sind berechtigt die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur” zu führen.