Schlagwort: DIN 4109

Bauakustische Güteprüfungen

Leistungen: Bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile eines größeren Geschosswohnungsneubaus
Kunde: vertraulich
Jahr: 2017

Im Zuge der Abnahme mehrerer Geschosswohnungsbauten in Potsdam wurden wir vom Bauträger beauftragt, bauakustische Güteprüfungen diverser Bauteile vorzunehmen. Dazu gehörten Luftschalldämmungsmessungen an Geschosstrenndecken, Wohnungstrennwänden, Treppenhaustrennwänden, Wohnungseingangstüren und Fenstern sowie Trittschallmessungen von Geschosstrenndecken und Treppen inkl. Treppenpodesten, die getrennt ausgewertet wurden. Ferner wurden normgerechte Schallmessungen zu Geräuschen von Aufzügen und Wasser- bzw. Abwasserinstallationen vorgenommen.

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07. Mai 2018 Seminar: Schallschutz im Hochbau – Die neue DIN 4109

Zielgruppe:

ArchitektInnen Planung und Bauleitung, IngenieurInnen und weitere PlanerInnen

Lernziel:
Es geht darum, was sich durch die Veröffentlichung der 2016 neu gefassten DIN 4109 mit allen zugehörigen Teilen bei ihrer Verwendung in der Planung und am Bau ändert. Die gesamte Nachweismethode für den Schallschutz ist durch die Neufassung neu definiert worden. Derzeit (Mai 2018) ist die alteFassung aus 1989 mit Änderungen und Berichtigungen noch genehmigungsrelevant (obwohl sie als Norm bereits zurückgezogen ist), weil die Bundesländer die neue Fassung noch nicht als baurechtlich verbindlich per Erlass verabschieden konnten. Dafür ist der Weg jetzt jedoch frei.
Insofern wird der aktuelle Stand dazu beim Seminartermin besprochen. Es werden die Anforderungen, wie sie in der neuen DIN 4109-1:2016 gefasst sind (und in 01-2018 nochmals überarbeitet veröffentlicht wurden), den bisher geltenden Anforderungen gegenübergestellt. Dabei wird diskutiert, wann die hier definierten „Mindestanforderungen“ überhaupt anwendbar sind.

Des Weiteren wird darauf eingegangen, in welchen Fällen „Erhöhter Schallschutz“ rechtlich gesehen anzuwenden ist und was dies in der Planung für Auswirkungen hat. Die Frage, wie bspw. der BGH ein Niveau des erhöhten Schallschutzes mindestens sieht, wird diskutiert und an Hand von Hörbeispielen verdeutlicht. Dann wird auf die Frage eingegangen, wie „erhöhter Schallschutz“ im Planungsverfahren korrekt vereinbart werden kann. Das neuere Nachweisverfahren (Teil DIN 4109-2 wurde ebenfalls 2016 in erster Fassung veröffentlicht und in 01-2018 aktualisiert) wird an einigen Beispielen im Hinblick auf Luftschalldämmung, Trittschalldämmung und dem Schutz vor Außenlärm verdeutlicht.

Wo liegen die Vorteile des neuen Verfahrens? Welches sind die Unterschiede bei Massiv- und Leichtbauweise? Abschließend werden Fehlerquellen am Bau und deren bauakustische Auswirkungen an Beispielen erläutert. Diese werden in Teilen auch mit Hilfe von Messergebnissen und Hörbeispielen vorgestellt. Die bauakustischen Messmethoden werden kurz vorgestellt. Die technische und die rechtliche Ausgangssituation des Schallschutzes ist derzeit deutlichen Veränderungen unterworfen. Um darauf angemessen reagieren zu können, zeigt das Seminar Handlungsmöglichkeiten und Notwendigkeiten auf. Des Weiteren liegt ein Fokus auf der Vermeidung von Fehlern und der Information über die Schallausbreitung am Bau.

 

Termin:
Mo, 07. Mai 2018 
15:00 bis 18:00
Ort:
Geschäftsstelle, Kurfürstenstr. 52, 14467 Potsdam
Veranstalter:
Brandenburgische Architektenkammer
Referent:
Dipl.-Ing. Dieter Brockmeyer, Akustikbüro Dahms
Anmeldung über:

Bauakustik

Die Bauakustik betrachtet die akustische Trennung über Raumgrenzen hinweg. Im Fokus steht dabei der Schutz vor unerwünschten Geräuschen aus dem Außenbereich, aus anderen Räumen (auch baulich verbundenen Gewerbebetrieben) oder von haustechnischen Anlagen sowie Wasser- und Abwasserinstallationen. Zu diesem Zweck existieren Mindestanforderungen zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen, die in der baurechtlich verbindlichen DIN 4109 niedergelegt sind und für schützenswerte Räume verbindlich einzuhalten sind.

Beispiele für bauakustisch relevante Parameter sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w oder der Norm-Trittschallpegel L’n,w.

Existieren Anforderungen, die über die genannten Mindestanforderungen hinausgehen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Auch zu diesem Zweck existieren Regelwerke, die herangezogen werden können, aber nicht müssen. Wesentlich ist, dass eine frühzeitige und tragfähige Vereinbarung zwischen Bauherr, Planer(n) und Bauausführenden erreicht wird, die die Anforderungen eindeutig definiert.

Wir bieten:
  • Hilfe bei der korrekten und tragfähigen Definition von bauakustischen Anforderungen
  • Erstellung von Schallschutznachweisen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den Planerkollegen
  • Unterstützung bei der Ausführungsplanung und weiteren, bauakustisch relevanten Leistungsphasen
  • Messung bauakustischer Parameter nach DIN 4109-4, bspw. nach Baufertigstellung oder in Beschwerdefällen.
  • Ermittlung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes R‘w nach DIN EN ISO 717
  • Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L´n,w nach DIN EN ISO 717
  • Begleitung des Baufortschrittes
  • Normgerechte Berechnung von Schallübertragungen von Luftschall von innen und außen, Trittschall sowie die Bemessung von Minderungsmaßnahmen
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 VMPA Brandenburg Potsdam Wir sind VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle noch DIN 4109 und sind dem VMPA Qualitätsmanagement unterworfen, das von VMPA, DEGA und PTB in Kooperation durchgeführt wird.   Zur DIN 4109:

Derzeit (Jan.2020) ist noch die DIN 4109 und das zugehörige Nachweisverfahren aus Beiblatt 1 zur DIN 4109 aus 1989 inkl. zugehöriger Berichtigungen und Änderungen in einigen Bundesländern als baurechtlich verbindlich eingetragen. Die Norm ist jedoch bereits zurückgezogen und aus unserer Sicht auch nicht mehr als Stand der Technik anzusehen. Die neuere Version des Normenwerkes aus 2016 (mit den Teilen -1, -2, -4 sowie dem Bauteilkatalog in den Teilen -31, -32, -33, -34, -35 und -36) stellt mit den im vergangenen Januar 2018 wiederum aktualisierten Teilen -1 und -2 den aktuellen Stand der Technik dar.


Dipl.-Ing. Dieter Brockmeyer