Schallmessungen an Windkraftanlagen
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windeinergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG.
Wir führen normkonforme Emissions- und Immissionsnachweismessungen nach der Technischen Richtlinie der FGW und nach der DIN EN 61400-11 durch.
Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll.
Es ist uns auch möglich, Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ in und an der Wohnbebauung, hervorgerufen von WEA, durchzuführen.