Beratender Ingenieur
„Beratender Ingenieur“ und „Beratende Ingenieurin“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Sie wird von der Brandenburgischen Ingenieurkammer auf Antrag und bei Nachweis der
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“
- Unabhängigkeit,
- Selbständigkeit,
- Eigenverantwortlichkeit,
und des Nachweises
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung eine praktische Tätigkeit als Ingenieur:in von mindestens zwei Jahren ausgeübt zu haben
durch Urkunde, Ausweis und Rundstempel vergeben. Sie werden in die Ingenieurliste mit der Bezeichnung Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin eingetragen.