Schlagwort: Einpegelung von Gaststätten

SOUNDfloat – Theatercafe an der Museumsinsel

Beschallung Open Air Einpegelung Berlin Strandbar Mitte

Leistungen: Planung, Inbetriebnahme und Einpegelung der Beschallungsanlage
Kunde: Theatercafe an der Museumsinsel
Jahr: 2019

Seit April/Mai 2019 betreibt  Lisa Regehr auf der Fläche der ehemaligen Standbar Mitte an der Monbijoubrücke in Berlin-Mitte das Theatercafe an der Museumsinsel. Es sind – wie in den Vorjahren – Tanzveranstaltungen wie z.B. Salsa- und Tango-Abende geplant.
Die Akustikbüro Dahms GmbH wurde beauftragt eine Beschallungsanlage zu planen, die möglichst hohe Pegel auf der Tanzfläche und geringe Immissionspegel an der nahegelegenen Wohnbebauung ermöglicht.
Die Wahl fiel auf ein wetterfestes Lautsprechersystem, welches als Flächenarray dem sog. „Soundfloat“ über der Tanzfläche angordnet wurde.
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Lärmschutzfonds Berlin

Schalldämmaß Prüfprotokoll Schallschutzfonds

Berliner Senat unterstützt Berliner Clubs beim Lärmschutz

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Kooperation mit der Clubcommission ein Förderprogramm, den „Lärmschutzfonds Berlin“ für Berliner Clubs aufgelegt.

Gefördert werden Maßnahmen mit einer Netto-Summe bis 50.000€ (in begründeten Einzelfällen bis 100.000€), der Betreiber hat einen Eigenteil von 20% zu leisten. Es steht eine Fördersumme von insgesamt einer Milion Euro bereit.

Anträge können über die Webseite laermschutzfonds.de  gestellt werden.

Gerne beraten wir Euch über mögliche bauliche und technische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutzfonds.

Wir sind spezialisiert auf bauakustische Messungen, Beratung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen, sowie die Optimierung und Limitierung von Clubanlagen.


»Lärmminderung bei der Beschallung von Freiluftveranstaltungen« am 26. September 2018

Prognose Beschallung Genehmigung IMMI ISO 9613 Array Line-Array

Auf Einladung des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), beteiligt sich das Akustikbüro Dahms mit einem Vortrag an der Veranstaltung „Lärmminderung bei der Beschallung von Freiluftveranstaltungen“ am 26.9.2018 in Dresden.

Vortrag zum Thema Veranstaltungslautstärke, Signalbearbeitung und Limitierung mit dem Titel:

„Muss es wirklich so laut sein?–Guter Klang bei reduziertem Beschallungspegel“

halten.
Reduzierte Beschallungspegel erfordern ein besonderes Ohrenmerk auf die Klangqualität. Subjektiv ist für unsrer Hörempfinden laut = gut.
Mit diesem Problem kämpfen Generationen von Toningineuren beim Mixen im Tonstudio:
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Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Überwachungslösungen im Verleih und Verkauf

Für Veranstaltungen, bei denen eine Überwachungsmessung nicht sinnvoll ist, bieten wir ab sofort zeitprogrammierbare Limiter des Niederländischen Herstellers DATEQ als Leihgeräte an.

Wir bringen die Geräte zur Einpegelung Ihrer Veranstaltung mit, programmieren und verplombern die Geräte und holen diese -wenn gewünscht (oder in der Genehmigung der Behörde eine Siegelkontrolle gefordert ist)- nach Veranstaltungsende wieder ab.

Alternativ liefern Sie die Geräte -am auf die Veranstaltung folgenden Werktag- an uns zurück.

Des Weiteren bieten wir webgestützte Lärm-Überwachungslösungen und „Lärmampeln“ (F.O.H. Viewer) für Veranstaltungen (TA-Lärm, DIN 15905-5, u.a.) und die Baulärmüberwachung (AVV Baulärm) als Leihgeräte an.

Für die Einpegelung von Gaststätten und Clubs bieten wir die gesamte Produktpallette zum Kauf an.


Einpegelung von Musikanlagen

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Musikanlagen in Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt.
Die Einpegelung von Musikanlagen wird i.d.R. nötig, wenn das Ordnungsamt, Bauamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen und Bescheiden erheben.
Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder.
Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.

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