Als Normhammerwerk wird ein Gerät bezeichnet, das durch Erzeugung von Geräuschen zur Messung der Schalldämmung von Decken bei der Untersuchung auf Trittschall und Gehschall auf Fußböden nach den Normen ISO 140, DIN 52210 und EN 16205 dient. Die kompakte Bauform besteht im Wesentlichen aus einem elektromagnetischen Hammer-Antrieb, wobei der Antrieb selbst nahezu keine signifikanten Eigengeräusche erzeugt. Ein Norm-Hammerwerk ist in der Norm EN ISO 140-6 beschrieben.
[Quelle: Wikipedia]
Erschütterungsleitlinie
Leitlinie zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Erschütterungs-Leitlinie) Ministerium für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit 05.10.2015
Diese Leitlinie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen. Der Erlass enthält Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Anforderungen aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 3 Abs. 5 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG). Zur Vorsorge dienen insbesondere die in Nummer 6.1 aufgeführten aktiven Schutzmaßnahmen. Sie richtet sich an die Immissionsschutzbehörden des Landes Brandenburg.
Das Originaldokument kann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg hereuntergeladen werden.