Messstelle nach § 29b BImSchG
Messstellen nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) sind Stellen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Prüfung technischer Geräte und Einrichtungen.
Die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH ist spezialisiert auf die Auswertung, Messung und Beurteilung von Geräuschemissionen und -immissionen (u. a. nach TA Lärm, 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung u.a.).
Notifizierte Messtellen werden im ReSyMeSa – Recherchesystem Messstellen und Sachverständige veröffentlicht.