Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien
Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO
Seit 2015 in Kraft, regelt in Berlin die zulässigen Lärmimmissionen für Veranstaltungen im Freien und gibt den Ausführungsvorschriften zum Landesimmissionschutzgesetz AVLImschG rechtsverbindlichen Charakter.
https://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo17-208.pdf
Derzeit wird über eine Verschärfung der zulässigen Immissionen für Veranstaltungen mit Einwirkzeiten > 5 Stunden diskutiert: