Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien
Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO

Seit 2015 in Kraft, regelt in Berlin die zulässigen Lärmimmissionen für Veranstaltungen im Freien und gibt den Ausführungsvorschriften zum Landesimmissionschutzgesetz AVLImschG rechtsverbindlichen Charakter.

https://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo17-208.pdf

Derzeit wird über eine Verschärfung der zulässigen Immissionen für Veranstaltungen mit Einwirkzeiten > 5 Stunden diskutiert:

Berliner Morgenpost 14.2.2019

Berliner Morgenpost 18.3.2019

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