Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Bundesregierung hat mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Lärm und Vibrationen in deutsches Recht umgesetzt.

http://www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/index.html

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