ASR A3.7
ASR A3.7 Lärm. Technische Regel für Arbeitsstätten. Ausgabe: Mai 2018
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Es wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert. Technische und Arbeitsmedizinische Regeln können die Anforderungen der Verordnungen ergänzen und konkretisieren.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
In ASR A3.7 Lärm werden Anforderungen an die Lärmpegel und die raumakustischen Parameter (Nachhallzeit bzw. äquivalente Absorptionsfläche) in Arbeitsräumen definiert.
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