Die Berliner Schulbauoffensive (BSO) ist das größte Investitionsvorhaben für Schulen der laufenden Legislaturperiode.
Für das auf zehn Jahre, bis Ende 2026 angelegte Programm sind Mittel von insgesamt 5,5 Mrd. Euro vorgesehen.
Damit soll der Sanierungsstau an den Schulen abgebaut und neue Schulen für die wachsende Stadt errichtet werden.
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive wurden erstmals verbindliche Baustandards in Berlin für den Schulbau festgelegt, die auch Aussagen zur Raumakustik macht:
Standards für den Neubau von Schulen
Die DIN 4109 und die DIN 18041 weden als verbindliche Planungsgrößen festgelegt.
Auszug :
„Im Sinne einer inklusiven Gebäudenutzung ist gerade in Schulgebäuden eine fundierte Betrachtung der schallschutz- technischen und akustischen Gegebenheiten durch die an der Planung Beteiligten erforderlich.
Insbesondere ist eine qualifizierte Akustik-Beratung einzubinden.
Es ist mindestens die DIN 4109 einzuhalten sowie der Nachweis nach DIN 18041 zu erbringen und durch Messung über die Nachhallzeit zu belegen.
Auch Erschließungsflächen und Treppenhäuser sind zu betrachten.
Es ist ein Abnahme- und Übergabeverfahren zwischen Bauherr, Bedarfsträger und Schulträger zu entwickeln.
Dabei sind Zeiten für Vor- und Abnahmebegehungen, technische Einwei- sungen und Mängelbeseitigungen vorzusehen.
Die Übergabe einer vollständigen Bestandsunterlage mit Prüfunterlagen, Wartungs- und Pflegehinweisen und aktuellem Energieausweis sowie ein detailliertes Nutzerhandbuch sind erforderlich.”
Zu Gefahrenmelde- und Alarmanlagen gilt:
„Zur Planung von Hausalarmanlagen ist ein Kompetenznachweis mit Erweiterung für SAA gemäß DIN 14675 zu erbringen und den Planungsunterlagen beizufügen.“
STANDARDS FÜR DEN NEUBAU VON SCHULEN 11-2018.pdf
Meyer Sound stellt mit M-Noise ein neues Testsignal vor, welches die realistische Messung der maximalen linearen Ausgangsleistung eines Lautsprechersystems ermöglicht.
weiterlesen… „Meyer Sound M-Noise“
EBU tech. 3276 „Listening conditions for the assessment of sound programme material: monophonic and two–channel stereophonic“
ist eine technische Empfehlung der EBU (European Broadcasting Union – https://www.ebu.ch/ ) für Abhörräume in Mono oder Stereo Anordnung.
Neben der optimalen Nachhallzeit und der erlaubte Toleranzen im Frequenzgang der Regielautsprecher an der Abhörposition, gibt die EBU einen Abhörpegel von LLISTref = 73 dB(C) SPL (vor siehe EBU tech. 3343), der mit einem bandgefilterten Pink Noise bei 500Hz-2000 Hz als Referenzsignal bei −23 LUFS gemessen wird.
Dies bezieht sich auf einen der Hauptlautsprecher.
Mehr zum Thema finden Sie unter Referenzen.
Berliner Senat unterstützt Berliner Clubs beim Lärmschutz
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Kooperation mit der Clubcommission ein Förderprogramm, den „Lärmschutzfonds Berlin“ für Berliner Clubs aufgelegt.
Gefördert werden Maßnahmen mit einer Netto-Summe bis 50.000€ (in begründeten Einzelfällen bis 100.000€), der Betreiber hat einen Eigenteil von 20% zu leisten. Es steht eine Fördersumme von insgesamt einer Milion Euro bereit.
Anträge können über die Webseite laermschutzfonds.de gestellt werden.
Gerne beraten wir Euch über mögliche bauliche und technische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutzfonds.
Wir sind spezialisiert auf bauakustische Messungen, Beratung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen, sowie die Optimierung und Limitierung von Clubanlagen.
DIN EN ISO 3382-3:2012-05 „Akustik – Messung von Parametern der Raumakustik – Teil 3: Großraumbüros (ISO 3382-3:2012); Deutsche Fassung EN ISO 3382-3:2012“
Die Raumakustischen Parameter für Büroräume werden gemäß DIN EN ISO 3382-3 gemessen.
Folgende Parameter werden erfasst:
Der Sprachübertragungsindex STI und das mittlere A-bewertete Fremdgeräusch, in Oktavbändern Lp, A,B in dB
weiterlesen… „DIN EN ISO 3382-3“
DIN 15905-5 „Veranstaltungstechnik – Tontechnik – Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik“
Das Publikum darf in einem Beurteilungszeitraum von 30 Minuten einem Mittelungspegel von max. 99 dB(A) ausgesetzt sein. Der Wert für den Spitzenpegel LCpeak darf zu keinem Zeitpunkt 130 dB(C) überschreiten.
Diese Werte gelten für die lautesten Publikumsplätze (i.d.R. im Nahbereich der Lautsprecher) und werden mit Korrekturfaktoren auf den tatsächlichen Messort (i.d.R. am F.O.H.) umgerechnet. Die Korrektur muss vor Messung der Veranstaltung ermittelt werden.
Wir bieten die Messung und Protokollierung gem. DIN 15905-5 mit webgestützter Messtechnik an.
In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Musikanlagen in Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt.
Die Einpegelung von Musikanlagen wird i.d.R. nötig, wenn das Ordnungsamt, Bauamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen und Bescheiden erheben.
Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder.
Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.
weiterlesen… „Einpegelung von Musikanlagen“
„Schallschutz im Hochbau“
In einigen Bundesländern ist diese Ausgabe als Technische Baubestimmung bereits eingeführt und damit verbindlich.
Aus dem Amtsblatt für Brandenburg – Nr . 45 vom 7 . November 2018 heißt es:
„Abweichend zur Verwaltungsvorschrift, laufende Nummer A5.2.1 gilt die DIN 4109-1:2018-01 als Technische Baubestimmung.
Als weitere Maßgabe gemäß §86a Absatz 2 der Brandenburgischen Bauordnung gelten nachfolgende Anlagen A5.2/1 bis A5.2/4:Anlage A 5.2/1 zur DIN 4109-1
- Zu Abschnitt 7 .1: Sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges > 50 dB betragen muss beziehungsweise bei einem Maßgeblichen Außenlärmpegel > 80 dB sind die Anforderungen im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
- Zu Abschnitt 8, Tabelle 8: Die Anforderungen in Tabelle 8, Zeilen 3 .3, 3 .4, 5 .1 und 5 .2 sind nur einzuhalten, sofern es sich bei den schutzbedürfti-gen Räumen um Wohn-, Schlaf- oder Bettenräume gemäß DIN 4109-1, Abschnitt 3 .16 handelt .
- Zu den Abschnitten 7, 8 und 9: Bei baulichen Anlagen, die nach Tabelle 9, Zeilen 3 und 4 einzuordnen sind, ist die Einhaltung des geforderten Schalldruckpegels durch Vorlage von Messergebnissen nachzu-weisen .
Das Gleiche gilt für die Einhaltung des geforderten Schalldämm-Maßes bei Bauteilen nach Tabelle 8 und bei Außenbauteilen,
an die Anforderungen entsprechend Ab-schnitt 7.1 gestellt werden, sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges ≥ 50 dB betragen muss
beziehungsweise bei einem maßgeblichen Außenlärm-pegel La > 80 dB.
Diese Messungen sind unter Beachtung von DIN 4109-4:2016-07 von bauakustischen Prüfstellen durchzuführen, die entweder nach § 24 Satz 1 Nummer 1 der Brandenburgischen Bauordnung anerkannt sind oder in einem Verzeichnis über „anerkannte Schallschutzprüfstellen“ bei dem Verband der Materialprüfungsanstalten VMPA* geführt werden…
* Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) e. V. Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin (www .vmpa .de)“
Unsere Leistungen zum Thema:
https://akustikbuero.de/ABD/leistungen/bauakustik/