M.Sc. Andreas Elwing
M.Sc. Andreas Elwing
Leiter Mess- und Informationstechnik
Beschaffung, IT-Sicherheit und
Schwingungen und Erschütterungen
Windenergie
Telefon: +49-331-983940-16
eMail: elwing@akustikbuero.de
Andreas Elwing hat folgende ausgewählte Projekte bearbeitet:
Schall & Windenergie
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende.
Windenergieanlagen haben sich bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz. Trotz dieser positiven Energiebilanz äußern betroffenen Bürgern häufig Bedenken wegen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen bei den Baugenehmigungen von WEA oder bei der Errichtung dieser Anlagen. Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland eine verstärkte öffentliche Diskussion über Lärmbeeinträchtigungen durch diese Art von Anlagen zu verzeichnen. Eine fachliche Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist bei schwierigen Fällen oft notwendig.Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen
Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windenergieanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WEA nachzuweisen, dass die geplanten WEA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde. Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Wir erarbeiten Immissionsgeräuschprognosen und für das Genehmigungsverfahren für den Neubau von Windparks oder für das Repowering.
WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung
In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden. Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Emissions- und Immissionsnachweismessungen nach der Technischen Richtlinie der FGW Rev.19 und nach der DIN EN 61400-11 (Edition 2.1 und 3.0) durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Es ist uns auch möglich, Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ in und an der Wohnbebauung, hervorgerufen von WEA, durchzuführen.
ReferenzenSchallmessungen an Windenergieanlagen
In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden.
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der FGW−Richtlinie in der aktuellsten Revision und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Wir führen Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ -so genanntem Infraschall (Umgangssprachlich „Brummton“)- in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windkraftanlagen durch.
Schall & Windenergie

WEA – Immissions- und Emissionsnachweismessung
In der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist festgelegt, welche Anlagentypen genehmigungsbedürftig sind. Die Emissionen solcher Anlagen müssen gemäß §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Inbetriebnahme und in einigen Fällen anschließend periodisch überprüft werden. Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von Windergieanlagen (WEA) ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG. Wir führen normenkonforme Schallmessungen an Windkraftanlagen nach der FGW−Richtlinie in der aktuellsten Revision und nach der DIN EN 61400-11 durch. Außerdem wenden wir Mischformen aus Emissions- und Immissionsmessungen (ISO-dB-Linenmessung) an, wenn zum Beispiel die akustische Ganzheit eines Windparks in Abhängigkeit von der Windrichtung bestimmt werden soll. Wir führen Nachweismessungen nach DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ -so genanntem Infraschall (Umgangssprachlich „Brummton“)- in und an der Wohnbebauung im Einwirkbereich von Windkraftanlagen durch.
Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen
Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie dar. Der Anteil der Windenergienutzung soll an der Stromerzeugung stetig wachsen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte bei dem Betrieb von Windekraftanlagen eingehalten werden. Um vor der Errichtung der WKA nachzuweisen, dass die geplanten WKA die Immissionsrichtwerte einhalten, reicht der Antragsteller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Geräuschimmissionsprognose ein. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt für die Schallausbreitungsrechnung von Windenergieanlagen zurzeit das so genannte „Interimsverfahren“, dass als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde. Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen von WEA ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG. Wir erarbeiten Immissionsgeräuschprognosen und für das Genehmigungsverfahren für den Neubau von Windparks oder für das Repowering.
Leistungen

Immissionsschutz
Für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen ist die AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei in folgenden Bereichen:
• Gewerbelärm, Baulärm
• Windenergieanlagen (WEA)
• Freizeitlärm, Gaststättenlärm
• Schießlärm
• Arbeitsplatzlärm
• Verkehrslärm
• Maschinenlärm
• Lärmkontingentierung
• Lärmminderungsplanung

Bauakustik
Wir beraten, Planen und Messen in allen Belangen des Luftschalls, des Trittschalls und des Körperschalls – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch bei Außenübertragung. Als zugelassene Schallschutzprüfstelle führen wir Prüfungen der Luft- und Trittschalldämmung am Bau nach DIN 52 210 bzw. DIN ISO 140 durch. Wir erstellen Schallschutznachweise und Gutachten.

Elektroakustik-Beschallung
Wir können ihnen die kombinierte Planung der Raumakustik und der Beschallung aus einer Hand anbieten. Des weiteren verbinden wir die Fachgebiete Immissionsschutz, Bauakustik und Elektroakustik und erstellen Lautsprecherkonzepte mit dem Ziel der Lärmminderung für Open Air Veranstaltungen und der Gastronomie.

Raumakustik
Die Raumakustik im Bildungswesen ist unserem Büro ein besonderes Anliegen. Wir verfügen über Erfahrung in der raum- und bauakustischen Auslegung von Veranstaltungsräumen, Unterrichtsräumen unterschiedlichster Größe von Klassenzimmern über Seminarräume bis hin zu großen Hörsälen, Mehrzwecksälen, Speisesälen etc.; sowohl in Universitäten, Schulen und KITAs.

Schwingungen - Erschütterungen
Wir sind bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Schwingungen auftreten, seit Jahren tätig und sind Akkreditiertes Messlabor nach DIN 17025 für Erschütterungen und als Messstelle nach § 29b BImSchG bundesweit bekanntgegeben.

Maschinenakustik
Die Maschinenakustik befasst sich mit den durch Maschinen verursachten Geräuschen und Möglichkeiten zur Reduzierung oder gezielten Beeinflussung dieser Geräusche. Wir beschäftigen uns im Bereich der Maschinenakustik mit der Messung und Beurteilung von Anlagen und mit der Auslegung von Schall- und Schwingungsschutzmaßnahmen.
Kontakt
AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH
Großbeerenstraße 231 / 1
14480 Potsdam
Deutschland
Tel.: +49-331-983940-00
Fax.: +49-331-983940-20
Bürozeiten
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