Siehe auch Sprachalarmanlagen (SAA) gem. DIN VDE 0833-4 und DIN EN 50849

In der aktuellen Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
(Schulbau-Richtlinie – SchulbauR) Land Brandenburg – Stand 10. Juli 1998 – Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr Vom 14. September 1999, werden keine Anforderungen im Zusammenhang mit Amokalarm oder Sprachalarmierung definiert!
Eigentlich sollten normgerechte Beschallungsanlagen aber bei Schulneubauten – wie bei anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden – obligatorisch sein.