Glossar

DIN 4150-3


DIN 4150-2

Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden


DIN 4150-1


Beratender Ingenieur

„Beratender Ingenieur“ und „Beratende Ingenieurin“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Sie wird von der Brandenburgischen Ingenieurkammer auf Antrag und bei Nachweis der

  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“
  • Unabhängigkeit,
  • Selbständigkeit,
  • Eigenverantwortlichkeit,

und des Nachweises

  • innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung eine praktische Tätigkeit als Ingenieur:in von mindestens zwei Jahren ausgeübt zu haben

durch Urkunde, Ausweis und Rundstempel vergeben. Sie werden in die Ingenieurliste mit der Bezeichnung Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin eingetragen.


Norm-Hammerwerk

Als Norm-Hammerwerk wird ein Gerät bezeichnet, das durch Erzeugung von Geräuschen zur Messung der Schalldämmung von Decken bei der Untersuchung auf Trittschall und Gehschall auf Fußböden nach den Normen ISO 140, DIN 52210 und EN 16205 dient. Die kompakte Bauform besteht im Wesentlichen aus einem elektromagnetischen Hammer-Antrieb, wobei der Antrieb selbst nahezu keine signifikanten Eigengeräusche erzeugt. Ein Norm-Hammerwerk ist in der Norm EN ISO 140-6 beschrieben.
[Quelle: Wikipedia]


ASR A3.7

ASR A3.7 Lärm. Technische Regel für Arbeitsstätten. Ausgabe: Mai 2018

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Es wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert. Technische und Arbeitsmedizinische Regeln können die Anforderungen der Verordnungen ergänzen und konkretisieren.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

In ASR A3.7 Lärm werden Anforderungen an die Lärmpegel und die raumakustischen Parameter (Nachhallzeit bzw. äquivalente Absorptionsfläche) in Arbeitsräumen definiert.

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Reg…


VDI 2569:19-10 „Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros“

VDI 2569:19-10 „Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros“ (Englischer TitelSound protection and acoustical design in offices)

Die Richtlinie hat im Wesentlichen den Zweck, Büroräume in eigengenutzten Bereichen aus bau- und raumakustischer Sicht für die beabsichtigte Nutzung anzupassen.

Hierzu gehören Einzel- und Mehrpersonenbüros. Die Empfehlungen für den Schallschutz können sinngemäß auch für Besprechungsräume angewendet werden, wobei bezüglich der raumakustischen Empfehlungen auf DIN 18041 verwiesen wird

Die bisher gültige Fassung VDI 2569:1990-01 aus dem Jahr 1990 und VDI 2569:2016-02 – Entwurf aus dem Jahr 2016 wurden zurückgezogen.


DEGA

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA)

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) ist ein gemeinnütziger wissenschaftlicher Verein. Sie wurde im Jahre 1988 gegründet.

Die DEGA hat sich zum Ziel gesetzt, der Akustik zu dienen, ihre Mitglieder und alle an der Akustik Interessierten einander näher zu bringen, deren Gesamtheit und gemeinsame Belange im In- und Ausland zu vertreten sowie den Erfahrungsaustausch insbesondere mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen zu fördern.

Die DEGA hat zur Zeit ca. 1.950 persönliche Mitglieder, die vornehmlich aus dem deutschsprachigen Raum stammen.

Die DEGA veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Physikalischen Gesellschaft DPG, dem Verein Deutscher Ingenieure VDI und der Informationstechnischen Gesellschaft im Verband Deutscher Elektrotechniker ITG/VDE einmal jährlich eine große akustische Jahrestagung: die DAGA.

Zu diesem Kongress kommen regelmäßig mehr als 1.000 Wissenschaftler und Ingenieure aus dem deutschsprachigen Raum; begleitend zu dieser Tagung findet jeweils eine Firmenausstellung statt. Tagungsbände und Programme früherer DAGA-Tagungen stehen als Online-Dokumente zur Verfügung.

https://www.dega-akustik.de/


ISO 717

Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen – Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 717-1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 717-1:2013

Dieser Teil von DIN EN ISO 717 legt Einzahlangaben für die Luftschalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen, wie Wänden, Decken, Türen und Fenstern, fest, berücksichtigt die verschiedenen Schallpegelspektren verschiedener Geräuschquellen, wie die für Geräusche in einem Gebäude und die für Verkehrsgeräusche außerhalb eines Gebäudes, und enthält Regeln für die Ermittlung dieser Einzahlangaben aus den Ergebnissen von Messungen in Terz oder Oktavbändern nach ISO 10140-2, ISO 140-4 und ISO 140-5. Die Einzahlangaben nach diesem Teil von DIN EN ISO 717 sind für die Bewertung der Luftschalldämmung und für die Vereinfachung der Formulierung von akustischen Anforderungen in Bauvorschriften vorgesehen. Zum Zwecke der Angabe der Unsicherheit ist die Ermittlung einer zusätzlichen Einzahlangabe in 0,1-dB-Schritten enthalten (ausgenommen sind die Spektrum-Anpassungswerte). Die erforderlichen numerischen Werte dieser Einzahlangaben werden für verschiedene Bedürfnisse festgelegt. Grundlage für die Einzahlangaben sind Ergebnisse aus Messungen in Terzbändern oder in Oktavbändern. Bezüglich der Messungen in Prüfständen nach DIN EN ISO 10140 sollten Einzahlangaben nur auf der Grundlage von Terzbändern berechnet werden. Diese Norm wendet sich an Hersteller von Bauprodukten sowie an unabhängige Prüfstellen, die bauakustische Messungen durchführen. Für diese Norm ist das Gremium NA 062-02-31 AA „Schalldämmung und Schallabsorption, Messung und Bewertung“ im DIN zuständig.


VDI 2569 Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros

VDI 2569:19-10 „Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros“ (Englischer TitelSound protection and acoustical design in offices)

Die Richtlinie hat im Wesentlichen den Zweck, Büroräume in eigengenutzten Bereichen aus bau- und raumakustischer Sicht für die beabsichtigte Nutzung anzupassen.

Hierzu gehören Einzel- und Mehrpersonenbüros. Die Empfehlungen für den Schallschutz können sinngemäß auch für Besprechungsräume angewendet werden, wobei bezüglich der raumakustischen Empfehlungen auf DIN 18041 verwiesen wird.

Die bisher gültige Fassung VDI 2569:1990-01 aus dem Jahr 1990 und VDI 2569:2016-02 – Entwurf aus dem Jahr 2016 wurden zurüchgezogen.