Die Erarbeitung der Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen (seit 1998 auch
FGW−Richtlinien genannt) begann 1992 mit dem Ziel, Messverfahren anzugeben, mit denen
verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen (WEA) nach dem neuesten
Stand der Technik ermittelt werden können. Die Messungen aus den drei Bereichen −
Leistungskennlinie, Schallemission und Elektrische Eigenschaften − sollten als Grundlage zur
Beurteilung von WEA, z. B. in Genehmigungsfragen, bei der Beurteilung von
Netzanschlussmöglichkeiten oder zum Erstellen verlässlicher Ertragsberechnungen dienen.
Die nach dieser Richtlinie ermittelten Daten sollten darüber hinaus eine Basis für die Höhe
der Förderung von WEA im Rahmen der Landesförderung der deutschen Küstenländer bilden.
Die Entwicklung leiser, leistungsfähiger Anlagen mit guter Netzverträglichkeit sollte so
honoriert werden.
Inzwischen haben die einzelnen Technischen Richtlinien sowie die unabhängig, von
kompetenten Messinstituten erstellten Messberichte in ihren Bereichen Geltung erlangt.
Leistungskennlinien sind oftmals Grundlage von Kaufverträgen und Finanzierungszusagen,
vermessene Schallemissionswerte finden sowohl in Kaufverträgen als auch im Zuge der
Genehmigung Anwendung. Die Vermessung der elektrischen Eigenschaften entsprechend
dieser Technischen Richtlinie wird von den Übertragung