Leitlinie zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Erschütterungs-Leitlinie) Ministerium für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Landwirtschaft Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit 05.10.2015

 

Diese Leitlinie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen. Der Erlass enthält Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Anforderungen aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 3 Abs. 5 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG). Zur Vorsorge dienen insbesondere die in Nummer 6.1 aufgeführten aktiven Schutzmaßnahmen. Sie richtet sich an die Immissionsschutzbehörden des Landes Brandenburg.

Das Originaldokument kann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg hereuntergeladen werden.

Ähnliche Einträge