In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Musikanlagen in Gaststätten, Clubs, Eventlocations etc. in Berlin und Brandenburg eingepegelt.
Die Einpegelung von Musikanlagen wird i.d.R. nötig, wenn das Ordnungsamt, Bauamt oder das Umweltamt entsprechende Forderungen in den Nebenbestimmungen von Genehmigungen und Bescheiden erheben.
Die Regelwerke für die Einpegelung / Limitierung von Lautsprecher-Anlagen in Gaststätten, sind die TA-Lärm und die Gaststättengesetze der Länder.
Im Bereich Open-Air Veranstaltungen sind weiterhin die Freizeitlärm-Richtlinien bzw. die Ausführungsvorschriften zu den Landesimmissionsschutzgesetzen zu beachten.


Wir bieten auch Limiter des Niederländischen Herstellers Dateq zum Verleih für Veranstaltungen an. –> Mehr Infos finden Sie hier.

Wir sind bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen.

Sollte eine Einpegelung nicht zielführend sein, können bei Veranstaltungen Überwachungsmessungen (sog. begleitende Messungen) durchgeführt werden.

Gerne schauen wir uns Ihr Projekt an und finden gemeinsam eine Lösung!